Die Kostendeckende Einspeiseverfügung (KEV) der Schweizer ist eine Kopie des EEG

Das Bundesamt für Energie hat es sich einfach gemacht. Wie die meisten europäischen Länder, hat es der grossen EU und Deutschland in zudienerischer Weise das EEG von den Lippen abgelesen und dermassen untauglich umgesetzt, dass es erst recht nicht funktionieren kann:

  1. Die Subventionen wurden noch erhöht, was als zuverlässigste Folge davon den Einsatz von veralteter Technik und damit einen unnötigen Effizienzverzicht zur Folge hat. Tendenz: Steigend.
  2. Die im deutschen EEG benützten Referenzerträge, die spezifisch auf jeden Windradtyp in Listenform im Internet gratis bezogen werden können, wurden mit einer untauglichen und komplizierten Formel ersetzt. Rechnet man mit viel Aufwand die Referenzleistung aus (der Name wurde natürlich auch noch neu erfunden), erhält man gerade mal einen Drittel des Werts, der in Deutschland verwendet wird. Die technisch gleiche Anlage muss in der Schweiz gerade mal den dritten Teil davon leisten, was sie in Deutschland „bringen“ muss, weil man auf den unrealistischen 4.5 m/s Mindestwindgeschwindigkeit bei 50m über Grund besteht. Damit verfolgt man ein klares Ziel: Die fehlende Windleistung in der Schweiz muss um jeden Preis vertuscht werden. Wenn eine Enercon 82 aus Windmangel in der Schweiz nicht funktioniert, kann man nun mit der bescheidenen Referenzleistungdefinition des Bundesamtes für Energie mit gutem Gewissen davon reden, dass es „genug Wind“ hat. Ein bisschen Strom tröpfelt auf jeden Fall raus. Man muss den edlen Tropfen nun nur noch gehörig subventionieren und – schwupps – hat man eine ökonomische Stromproduktion „Swiss Made“: Ökonomisch aus Sicht der Investoren, das reicht dem BFE, das dazu natürlich auch eine teure Studie hat anfertigen lassen.

Das wurde nur möglich, weil die Branchenorganisation Suisse Eole im Bundesamt für Energie prominent vertreten ist. Robert Horbaty diktiert die Bestellliste der Schweizer Windbranche ins Notizbuch der Funktionäre des Bundesamts für Energie und dieses setzt es dann folgsam in Form einer Verordnung um.

Beispiele gefällig?

In der revidierten Energieverordnung (EnV) vom 2. Februar 2010 wurde die zweijährige Frist für den Zwischenbericht nach der Anmeldung zur KEV kurzerhand auf vier Jahre erhöht, weil es sich abgezeichnet hat, dass diverse Projekte durch die lokale Opposition länger aufgehalten werden, als es der Windradlobby in den Kram passt. Denn liegt innerhalb dieser Zeit bis zum geforderten Zwischenbericht keine Baubewilligung vor, fällt die Anlage aus dem KEV raus. Dank dieser kleinen Anpassung dürfen die Windradlobbyisten nun 4 Jahre lang der lokalen Bevölkerung den Mist auftischen, den sie vorher innerhalb von 2 Jahren hätten wegräumen müssen. Denn erst mit der Eingabe zur Baubewilligung können die Opponenten wirklich erfahren, was ihnen da droht. Nabenhöhe, Standorte, Wind- Vogel- Lärm- Fledermaus- und alle anderen notwendigen Studien dürfen die Gegner dann innerhalb von 30 Tagen durchlesen und die Mängel finden, argumentieren und besser noch gleich wissenschaftlich beweisen.

Schon die allerersten „Ziele Windenergie des Bundes“ wurden mit Tricks und Schläue wie Phönix aus der Asche der Suisse Eole geschöpft: Über den Kopf der Politik hinweg, die sich lange Zeit gegen Mengenziele gewehrt hat, führte Robert Horbaty (externer Mitarbeiter des BFE, Verwaltungsratspräsident der ADEV Windkraft AG, Besitzer der in diversen Projekten des BFE sehr engagierten Firma ENCO Energieconsulting und Geschäftsleiter der Suisse Eole) im Herbst 2001 eine gemeinsame Pressekonferenz mit den Direktoren der betroffenen Bundesämter durch und erklärte die ursprünglichen Mengenziele der Suisse Eole zu „Zielen des Bundes“. Bundesrat Moritz Leuenberger durfte dann die Werte im Nachhinein absegnen, weil er sonst die Direktoren seiner Bundesämter desavouiert hätte.

Heute wird von Exponenten des BFE ohne rot zu werden, darauf hingewiesen, dass man ja einen politischen Auftrag für das Errichten von Windparks habe und diese Ziele umsetzen müsse (als Ausrede dafür, dass man kein Einsehen in die Unsinnigkeit dieses Unterfangens hat).

Anstatt die Notwendigkeit der Anlagen endlich zu überdenken, passt das Bundesamt für Energie einfach die Bedingungen an. Regel: Immer GEGEN die Interessen einer wachsenden Opposition gegen den Unsinn einer unzuverlässigen Stromversorgung mit Windkraftwerken.

5.5 m/s Wind sind mit KEV ökonomisch?

Die Informationen aus dem Bundesamt vom 25. März sprechen nun plötzlich von 5.5 m/s, die für einen ökonomischen Betrieb reichen sollen. Man kann sich den technisch logischen Forderungen der IG WINDLAND nicht mehr entziehen, übernimmt aber natürlich nicht genau den Wert von 6 m/s, der von Fachleuten wie Reto Rigassi schon seit Jahren propagiert wird.

Vorbereitung auf den Angriff mit dem Ziel: 23 Rappen Subvention!

Dieses lächerliche Geplänkel ist für jeden Kindergärtler durchschaubar: Erstens haben wir interessanterweise bei allen aktuellen Windprojekten wie auch immer um die 5.5 m/s gerechnete Windkapazität auf Nabenhöhe. Und zweitens ist es eindeutig, dass die Windradlobby schon bald mit diesem Argument ankommen wird und eine von langer Hand vorbereitete Subventionserhöhung auf 23 Rappen / KWh fordert. Grund: Man habe bei Anlagen mit 5.5 m/s Windaufkommen keine Rendite mehr!

Unsere Lösung: Mindestens 6m/s Wind auf 50 Meter über Grund, Referenzertrag wie nach EEG und abgestufte Beiträge von 10 bis maximal 15 Rappen/KWh wenn weniger produziert wird. Keine Belohnung für ineffiziente Anlagen mehr. Dann werden diese Anlagen gar nicht mehr gebaut (wie in Deutschland) und die Investoren haben ihre Sicherheit. Damit lassen sich in der Schweiz aber nur wenige Standorte betreiben. Ganz sicher nicht mehr im Mittelland, wo Windkraftwerke sowieso zu  nichts taugen. Und die unrealistischen Ziele der Suisse Eole (und damit des BFE) können im Museum für historische Irrtümer betrachtet werden (Eintritt frei).

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