Schon über ein Jahr vor unseren umtriebigen Initianten für ein Windkraftwerk auf dem Heitersberg haben wir als Gegner eine Schattenberechnung präsentiert, die auf Basis der üblichen Berechnungsgrundlagen des Landesumweltamts Nordrhein-Westfalen erstellt worden ist (ab Seite 46). An diesen Aussagen ist nichts zu ändern. Sie gelten genau gleich mit der kleinen Differenz, dass die Anlage auf dem Heitersberg noch 10 Meter höher wird, der bewegte Schattenwurf sich also eher noch weiter ausdehnt. So sieht das in der Realität aus:
Je nach Sonnenstand des laufenden Jahres beginnt der bewegte Schattenwurf oben rechts nach unten links und wandert dann im Herbst nach unten rechts bis oben links. Das ganze Spiel wiederholt sich im zweiten Halbjahr im umgekehrten Sinn. Den Standort der Windkraftanlage ist im Zentrum der Parzelle 390 positioniert. Je nach endgültiger Position, kann sich das Verhalten im Bereich von +- 20 Meter verändern. Eine Verbesserung der Situation für die Anwohner und Wanderer ist aber auf keinen Fall möglich.
The fine art of cheating
Wieso sieht das bei den Initianten komplett anders aus? Sie drehen ein paar Schräubchen zu ihren Gunsten, und schon wirkt der bewegte Schatten ganz moderat:
- Nabenhöhe ist nur 98 Meter statt 108 Meter
- Standort der WKA mitten auf Wanderweg (der Kanton Aargau sagt dazu klar „Njet“). Hier ist der Waldabstand auch viel zu klein. Es muss auf der Parzelle eine Ecke gefunden werden, die bei der Bewirtschaftung das kleinste Hindernis darstellt. Das ist genau auf der anderen Seite der Parzelle der Fall. Hier ist der einzig mögliche Standort der WKA gemäss Forderungen des Kantons. Schon bei der Abstandsmessung haben sie den falschen Standort angegeben. Hier wurde diese Beugung der Tatsachen noch etwas weiter ausgedehnt.
- Die Software ist so eingestellt, dass nur der Kernschatten dargestellt wird. So sieht das natürlich wunderbar aus. Und jetzt schauen wir uns das geschönte Bild mal an. Zuerst im Original (die Karte haben wir etwas schärfer gezeichnet, damit man sieht, wo die bewohnten Gebäude stehen).
Und jetzt noch mit der Korrektur, wenn man die Anlage dahin stellen würde, wo sie auch wirklich hin muss:
Man sieht hier, dass schon mit den unverändert optimistischen Daten der IG WIND + und des Fördervereins Windenergie Aargau die Beschattung nicht nur für EIN, sondern für mindestens ZEHN Häuser ein echtes Problem darstellt. Nimmt man bei den zwei obigen Zeichnungen noch die zusätzliche Höhe von Plus 10 Metern, kann man getrost den gesamten Sennhof als betroffen bezeichnen. Und nicht nur mit „ein wenig Schattenwurf“, sondern mit massivem Wechsel zwischen hell und dunkel während mindestens vier Monaten im Jahr. Dass aber über das ganze Jahr die gesamte Gegend am blinken ist, wird hier natürlich nicht im Ansatz erwähnt. Wir haben hier ein exemplarisches Beispiel, wie uns die Windradlobby nach Strich und Faden bescheisst. Sie können der Bevölkerung erzählen was sie wollen und dabei sicher sein, dass praktisch niemand Lust verspürt, die Angaben auch mal zu prüfen.
Wandern mit Stroboskop
Eine Wanderung über den Heitersberg bei Sonnenschein findet MIT einem Windpark so statt, dass man die ganze Gegend wie mit einem eingeschalteten grossen Stroboskop betrachten darf. Es blinkt im Sekundentakt. Bei mehreren Windkraftanlagen ist es dann zeitverschoben im schlimmsten Fall eine genüssliche Wanderung mit drei Stroboskopblitzen pro Sekunde. Eine wahre Herausforderung für die Augen, ein Problem für den empfindlichen Gleichgewichtssinn.
Neueste Kommentare