Windenergie Heitersberg

Ein unglücklicher Start

Im Herbst 2007, nachdem die Windmessanlage auf dem Heitersberg bereits ohne jegliche Einflussmöglichkeit der betroffenen Bevölkerung aufgebaut und in Betrieb genommen worden ist, hat die Firma Luventa GmbH eine Informationsveranstaltung in der Turnhalle Remetschwil durchgeführt. Anton Suter und Thomas Leitlein, die beiden Gesellschafter der Luventa GmbH haben an diesem Abend das Projekt einer zahlreich erschienenen Dorfbevölkerung erklärt. Es ist schon damals aufgefallen, dass die Betonung auf „Genügend Wind haben“ die tragende Begründung für das Projekt dargestellt hat. Die aussergewöhnliche Lage des Heitersbergs ermögliche einen Jetstream, der besonders viel Wind auf die Turbinen lenken sollte. Im gezeigten Film wurde betont, dass das durchschnittliche Mindestwindaufkommen bei 10m/s liegen muss, damit die Stromproduktion sich finanziell lohnen würde. Das wurde von den beiden Herren Suter und Leitlein im nachfolgenden Vortrag wehement dementiert. Es würde auch weniger Wind ausreichen.

Mauscheln, dehnen und biegen

Heute ist diese frühe Fokussierung auf „Genug Wind haben“ besser verständlich. Die Windmessungen wurden im März 2009 3 Monate verspätet mit Ach und Krach abgeschlossen. Die Verlängerung wurde bewilligt, weil die Luventa ausgesagt hat, die Windmessanlage würde von einer in Deutschland domizilierten Firma abgebrochen und die hätten jetzt keine Zeit dazu. Der Abbau wurde dann allerdings ausschliesslich von Mitglieder der Luventa GmbH und der IG WIND durchgeführt. Die Vermutung liegt nahe, dass man zur Polierung der Winddaten die erwartungsgemäss besseren Windleistungen des März noch abholen wollte. Die verschiedensten Resultate zwischen 5,3m/s und 5,8m/s wurden nun präsentiert. Nach langem Hin- und Her konnte sich die in der Zwischenzeit federführende IG WIND plus  auf 5.8m/s einigen. Offensichtlich waren die Daten dermassen verwirrend, dass man noch etwas hat feilen müssen daran.
Die zweifelhaften Daten wurden dann auch noch durch die Meteotest begutachtet. Ein professionelles Gutachten ist bisher allerdings nirgends aufgetaucht.

Alles streng geheim

In der Folge wurde im April 2009 eine Bauanfrage so heimlich wie möglich eingereicht. Die Antwort durch den Kanton wurde mehrmals durch fehlende Angaben der Betreiber verzögert. Klare Projektgrundlagen haben in den Dossiers gefehlt. Es gab damals bis heute kein Transportkonzept, kein Verkehrskonzept, keine Vogelstudie, keine Lärmstudie usw. Der Kanton hat aufgrund von Aussagen wie „wir haben den Transporteur gefragt, ob das geht und er hat es uns bestätigt“ also eine fundierte Aussage machen müssen. Erst durch das Studium der geheim gehaltenen Unterlagen konnte die IG WINDLAND feststellen, dass die Nabenhöhe nicht wie überall angekündigt 98 Meter betragen soll. Von Anbeginn der Anfrage im April 2009 war die Nabenhöhe mit 108 Metern geplant. Weil rein rechnerisch bekommt man dann mehr Wind. Da wir es mit einer Jet-Streamlage zu tun haben, ist dieser theoretische Ansatz äusserst fraglich.

Der Bevölkerung die Wahrheit nicht zumuten

Das hat die IG WIND plus nicht daran gehindert, den Besuchern am Windfest vom 13. Juni eine Nabenhöhe von 98 Metern zu präsentieren. Dieser Wert ist noch heute auf der Seite der IG WIND plus zu finden. Auch die Angaben zu Distanzen fallen bei den Betreibern immer etwas abenteuerlich aus. So bestehen sie auf einen Standort in der Parzelle 390, der schlicht und einfach zu nahe am Wanderweg und Waldrand steht. Die Abstandsmessungen, das ist „State of the art“ bei allen Windradlobbyisten, wird natürlich nicht am Rotorende, sondern am Turm gemessen. So kann man noch 42 Meter Distanz zum Waldrand und zu bewohnten Gebäuden herauspressen. Zusammen ergibt das einen wunderbaren Abstand von 410 Metern zu bewohnten Gebäuden, was die Initianten stolz „Nach Konzept Windenergie Schweiz“ als genügend bezeichnen, weil da ja steht: „Mindestens 300 Meter zu bewohnten Gebäuden„.
Nur den kleinen Zusatz, den erwähnen sie nicht: „Bei einer Nabenhöhe von 70Metern„. Es gibt beim besten Willen keinen Grund, aus dieser Konstallation etwas Anderes als eine Verhältnisangabe zu sehen: Bei einer Nabenhöhe von 108 Metern beträgt der Abstand also 300 geteilt durch 70 mal 108 = 462 Meter. Selbst bei einer Nabenhöhe von 98 Metern resultiert also nach den konservativsten Abstandsregeln noch eine Distanz von 420 Metern. Wird der Windkraftwerksstandort nach Vorgabe der Antwort auf die Bauanfrage durch den Kanton gewält, sieht es noch brisanter aus. Die Anlage kann schon nur wegen dem einen Argument „Abstand zu bewohnten Gebäuden“ nicht gebaut werden.

Vorstudie Vogelwarte Sempach wird einfach unterschlagen

Aufgrund der stärker werdenden Opposition gegen den Windpark Heitersberg hat die IG WIND plus eine Vorstudie zur Vogelsituation auf dem Heitersberg bezahlt. Die ausgewiesene Fachfrau Petra Horch musste mehrere Standorte auf dem Heitersberg untersuchen und hat darüber einen bis heute verschollenen Bericht geschrieben. Das Fazit dieser Vorstudie lautete: „Es ist mit Problemen zu rechnen„.

Das war nun gar nicht im Sinne der Betreiber. Also hat man die Studie sofort schubladisiert und niemandem auch nur ein Sterbenswörtchen darüber gesagt. Weder dem Kanton bei der Voranfrage noch der betroffenen Bevölkerung und zum Gipfel auch den eigenen Mitgliedern der IG WIND plus nicht. Auf Anfrage am einseitig aufgestellten Podiumsgespräch am Windfest Heitersberg vom 13. Juni 2009 (Ich durfte nur EINE Frage stellen) wurde die Existenz der Vorstudie von Frau Theresia Meier verleugnet.

Zetteli abreissen

Im Frühling 2009 hat die opponierende IG WINDLAND zwei Informationstafeln zum Projekt aufgestellt. Mit Bewilligung der Landbesitzer natürlich. Das hat diverse Windradfreunde nicht daran gehindert, mehrmals die Tafeln massiv zu zerstören und auszureissen. Informationszettel wurden grosszügig überschrieben, verändert, abgerissen und zerkritzelt. Anonym und feige natürlich.
Begonnen hat das allerdings noch am ersten Tag nach dem Aufstellen der Tafeln. Und dieses erste Mal wurde die Freveltat nicht anonym durchgeführt: Die Firma Luventa GmbH hat es uns schriftlich bestätigt, dass sie die Zettel, natürlich nur zu unserem Wohl, entfernt hat. Auf offiziellem Briefpapier inkl. Unterschrift des Geschäftsführers. Und unter Androhung rechtlicher Schritte. Ich muss schon sagen, das ist wenigstens mutig!

Mit den gierigen Investoren und Spekulanten haben wir eigentlich die Leute gemeint, die solche Anlagen finanzieren. Weil sich die Luventa GmbH aber selber mit diesen geldgierigen Investoren verwechselt hat und aufrichtig enttäuscht war über die natürlich völlig an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfe, haben wir in der Folge die Wortwahl geändert. Das hat allerdings nicht sehr viel gebracht. Die Zetteli wurden in den folgenden Monaten regelmässig wieder „zu unserem Wohl“ entfernt. Jetzt allerdings bei Nacht und Nebel.

Zum Bild: Dieses Bild haben wir zeitweise wöchentlich während dem Sommer 2009 erlebt. An der leeren Drahtschnur war ein ganzes Bündel sauber recherchierter Fakten zu lesen. Die beschichteten Unterlagen mussten mit roher Gewalt weggerissen worden sein. Später haben wir die Unterlagen jeweils irgendwo im Unterholz in Richtung Remetschwil gefunden. Man hatte offensichtlich ein schlechtes Gewissen und musste die Beweislage klären …

Täterschaft

Abgesehen von den bekannten Ersttätern sind wir überzeugt, dass noch weitere Personen zum Täterkreis gehören. Dieser Täterkreis ist natürlich nur schwer zu bezeichnen. Es ist einfach interessant, dass die wenige Tage später aufgestellte Tafel der IG WIND plus während der ganzen Zeit bis heute NIE beschädigt worden ist. Sie steht etwas verwittert da und wartet auf bessere Argumente. Vielleicht möchte sie auch einmal gefleddert werden und hat einfach das Pech, eine andere Gegnerschaft zu haben als unsere Tafel. Eine Gegnerschaft, die nicht Zetteli abreissen muss, um treffende Argumente zu verhindern. In diesem Fall hätte das gar nichts gebracht. Die Argumente der IG WIND plus sind und waren bis heute durchschaubar falsch. So etwas lässt man allein schon als schlechtes Beispiel lieber hängen.

Mit dem Zaunpfahl winken

In der Folge und weil wir trotz Behinderung durch die Windradfreunde weiterhin die Frechheit besessen haben, der Bevölkerung die wahren Fakten darzulegen, musste man mit gröberem Geschütz auffahren. Immer wenn es um Geld geht, sind die Rechtsanwälte nicht weit. Obwohl der bisher einzig einklagbare Rechtsbruch auf der Seite der Luventa und der IG WIND plus nachgewiesen werden konnte (Sachbeschädigung mit unterschriebenem Geständnis), wurde jetzt ein grosses Anwaltsbüro damit beauftragt, einen eindrücklichen Brief zu schreiben. Kostenpunkt, ca. CHF 800.- Das hätte man doch lieber in eine gute Vogelstudie investiert, oder?

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Zu diesem Haufen warmer Luft Folgendes: In der Möglichkeitsform kann man Drohungen juristisch gut verstecken. Man droht uns also mit Meldung an das KOBIK (Nationale Koordinationsstelle für die Meldung von Internetkriminalität), mit Anklage wegen Persönlichkeitsverletzung und übler Nachrede, widerrechtliches Weiterverwenden von Fotomaterial, illegale Filmaufnahmen vor dem Reisli ins Wallis usw.

Mit solch durchschaubaren Mitteln meinen die Initianten uns weich zu kriegen. Solange sie nicht einmal ihrem eigenen Anwalt die Wahrheit sagen, können sie uns kaum ein Härchen krümmen. Vor allem, wenn man die obigen Vorwürfe mal kurz analysiert:

  1. Die Initianten haben sich durch die Aussage „Spekulanten, gierig, rücksichtlos“ offensichtlich sofort selber betroffen gefühlt. Das tut uns leid. Aber wer sich selber als gierig und rücksichtlos bezeichnet, kann dafür niemand Anderem einen Vorwurf konstruieren.
  2. Das Gleiche gilt für die freie Meinungsäusserung in den Zeitungen und im Internet. Wer sich davon betroffen fühlt, hat wahrscheinlich auch einen Grund dazu.
  3. Das Bildli haben wir wirklich bei der IG Wind plus geklaut. Aber bevor man darüber reklamiert, sollte man es selber auch nicht machen. Die Facebook Gruppe „Wir wollen Windräder auf dem Heitersberg“ wurde grosszügig mit UNSERER Fotomontage bestückt (Siehe Bild unten). Wir haben nichts dagegen, wünschen alles Gute und verzichten auf einen 800-fränkigen Brief unseres Rechtsanwalts.
  4. Das Reisli ins Wallis war ein öffentlicher Anlass, denn so wurde er auch ausgeschrieben. Ich habe mich angemeldet und wurde ausgeladen. DAS ist widerrechtlich. Die Filmaufnahmen haben auf öffentlichem Grund stattgefunden. Bei einem öffentlichen Anlass. Den Anlass einfach kurzfristig als „nichtöffentlich“ zu erklären, genügt nicht und müsste vom Anwalt eigentlich auch bemerkt worden sein. Aber der hatte ja auch nur die Aufgabe ein paar Drohfloskeln zu schreiben 😉 Im übrigen haben die Gäste des Reisli ins Wallis den von der IG WINDLAND gespendeten Kaffee und die Gipfeli sehr genossen.

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2 Trackbacks von "Windenergie Heitersberg"

  1. am 16. Juni 2010 um 05:28
  2. am 2. Dezember 2011 um 10:04