Die systematischen Halbwahrheiten der Suisse Eole

Die Suisse Eole missbraucht seit Jahren ihren Informationsauftrag

In der Diskussion um die dringend notwendige Forderung nach einer Mindestwindgeschwindigkeit für Windkraftanlagen in der Schweiz verbreitet die Suisse Eole mit Unterstützung des einzig verbliebenen Windradfanatikers im Bundesamt für Energie wiederholt Halbwahrheiten, um Politiker und Bevölkerung davon abzuhalten, griffige Regeln für diese Form der neuen erneuerbaren Energieproduktion zu definieren. Denn sie vertritt NUR die Hersteller und Betreiber dieser Anlagen und fordert lediglich monetäre Verbesserungen für die Windradlobby. Sie ignoriert bewusst alle Schutzmassnamen für Natur und Anwohner. Wie ein Krake hat sie sich über geneigte Vertreter in Umweltverbänden, Behörden und Politik an alle Schaltstellen der Energiepolitik gedrängt und nützt diese Stellung schamlos zum Zweck ihrer Mitglieder aus.

Suisse Eole: Irreführender Einfluss auf die Politiker des Grossen Rats Aargau

Die vorberatende Energiekommission für die Anpassung des kantonalen Richtplans Aargau hat die Festlegung einer geforderten Mindestwindgeschwindigkeit von 6m/s, gemessen auf einer Höhe von 50 Metern über Grund festlegen wollen. Dabei hat sie sich auf die Tatsache gestützt, dass alle Umliegenden Länder den gleichen Wert in der neueren Gesetzgebung ebenfalls bereits anwenden. Selbst der heutige Geschäftsführer der Suisse Eole hat sich dafür eingesetzt, als er noch etwas unabhängiger argumentieren durfte und keinen Lohn von der Windradlobby bezogen hat. Für den Entscheid wurden im September 2011 alle Politiker des Grossen Rats mit Falschaussagen und schönen Wortkonstruktionen überflutet. Auch bürgerliche Politiker haben sich von Schalmeienklängen und Behauptungen der Suisse Eole und der ihr zudienenden Präsidentin des WWF Aargau verführen lassen. Die gut koordinierte Mobbingaktion gegen die IG WINDLAND hatte zur fatalen Folge, dass im kantonalen Richtplan keine griffigen Kriterien für den Bau von Windkraftanlagen festgelegt wurden. Vor den Wahlen wollten viele Politiker das grüne Mäntelchen noch etwas tragen. Eine Gruppe von Politikern hat sich dazu berufen gefühlt, die Windradkritiker mit völlig aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen vor dem Grossen Rat zu desavouieren. Die feigen und bösartig konstruierten Vorwürfe konnten durch die Betroffenen bis heute nicht kommentiert werden.

Pressemitteilungen und Informationsblätter mit falschen Angaben

Die Suisse Eole ist die Frontorganisation der Windradverkäufer und Windradbetreiber. Sie ist weit davon entfernt auch nur annähernd objektiv zu handeln oder sich fundiert zum Thema äussern zu können.

Das hindert viele Umweltpolitiker nicht daran, die in den Kram passenden Falschaussagen als bare Münze weiterzugeben. Kritiklos werden die bösartigen Beschönigungen, Behauptungen und Lügen übernommen. Die Parteipolitik der meisten Parteien benötigt diese Illusion, um die Folgen von Fukushima für egoistische Zwecke ausnützen zu können. Dass sich dieser Zweck zuweilen weit weg von  Natur- und Umweltschutz bewegt, kümmert die Politiker und die Medien nicht. Lesen Sie eine der vielen Halbwahrheiten des Herbst 2011:

Eole-Info Nr. 23: „… Die Kommission war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es in Deutschland entsprechende Regelungen gäbe …“

Die Regelung des minimalen Referenzertrages von 60% mit entfallender Abnahmepflicht durch die Netzbetreiber hat zwischen EEG 2004 bis EEG 2011 bestanden und gilt noch bis Ende 2011. Sie kann im EEG 2009 nachgelesen werden und wird tatsächlich im EEG 2012 nicht mehr gefordert. Es gibt demnach nur keine Regelung zur Abnahmepflicht mehr, aber:

Die vom Deutschen Wetterdienst davon abgeleiteten minimal benötigten 6,4 Meter Wind pro Sekunde, gemessen auf 80 Meter über Grund, behalten ihre Gültigkeit ohne Einschränkung. Sie werden auch von deutschen Windradprofis bestätigt.

Das entspricht exakt dem Wert der geforderten 6 m/s gemessen auf einer Höhe von 50 Meter über Grund, wie sie in der Schweiz seit langem von den Kritikern der Windkraftnutzung gefordert ist.

Im Gegensatz zu den rein monetären Argumenten der Suisse Eole und ihren Mitgliedern, die sich wie die Geier nur um ihre ungerechtfertigten Pfründe fürchten, ist dies ein technischer Wert, der für die Sicherung einer vernünftigen Stromversorgung notwendig ist.

Der gleiche Wert kann auch aus den in Frankreich und Italien angewendeten Zahlen nachgewiesen werden. Die Begründung, dass diese Regelung im EEG nicht mehr angewendet wird, ist grob irreführend. Die Suisse Eole vermischt die wegfallende Bedingung von minimal 60% Ertrag des maschinenspezifischen Referenzertrags mit der daraus abgeleiteten minimal benötigten Windgeschwindigkeit. Lesen wir dazu in der Kurzreferenz der deutschen Windradlobby, welche auch von der Suisse Eole als Quelle in der Pressemitteilung vom 7. September 2011 angegeben wird:

Die 60%-Regelung im Referenzertragsmodell wird als überholt eingestuft und an dieser Stelle kein Regelungsbedarf gesehen, da der Markt selbst eine Bebauung unwirtschaftlicher Standorte nicht zulässt. [DWG 2011]

Die Schlussfolgerung der Suisse Eole ist falsch. Die Windgeschwindigkeit verbleibt bei den geforderten 6,4m/s des deutschen Wetterdienstes, nur die darunterliegende Regel entfällt. Und das hat nichts mit der im Aargau geforderten Mindestwindgeschwindigkeit zu tun, die nach wie vor ein gesamtökonomischer und technischer Vernunftswert auch in Deutschland ist.

Die ökonomische Situation der Schweiz ist nicht mit Deutschland vergleichbar. Was für Deutschland und seine im Vergleich zur Schweiz halb so grossen Subventionsbeiträge stimmt, ist für die Schweiz mit ihren übertriebenen 20 Rappen/KWh Subvention nicht anwendbar. Durch diese extreme staatliche Unterstützung bestand schon immer die Gefahr, dass auch an unergiebigen Standorten Windräder aufgestellt werden sollen.

Wir sehen das eindrücklich für die geplanten oder bereits realisierten Projekte auf dem Heitersberg, dem Lindenberg, dem Entlebuch oder auch dem vielgerühmten Mont Crosin. Diese Standorte haben allesamt die Gemeinsamkeit, dass sie nach dem Referenzmodell des EEG nicht annähernd wirtschaftlich betrieben werden. Im gleichen Dokument der deutschen Windradlobby, das das Referenzmodell als unnötig deklassiert, steht aber auch:

… An dieser Stelle wird Optimierungsbedarf gesehen, da festzustellen ist, dass unter den derzeitigen Vergütungsbedingungen für Standorte mit einer Standortqualität < 80 % in der Regel keine Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Wenn Standorte im tieferen Binnenland erschlossen werden sollen, muss somit das Referenzertragsmodell optimiert werden. [DWG 2011] …

Für die Windradlobby ist es ganz einfach: Wenn kein Wind da ist, müssen die Subventionen erhöht werden – alles palletti! Dazu meint die Suisse Eole in ihrer Pressemitteilung vom 7. September (für die Aargauer Grossräte zugeschnitten):

Die Produktionswerte in den einzelnen Bundesländern liegen zwischen 63 und 99,5 Prozent des virtuellen Referenzertrags.

Damit setzt sich die Suisse Eole ziemlich ins Fettnäpfchen. Denn in der Schweiz sieht die aktuelle Standortqualität nach Referenzmodell nicht so gut aus. Die Suisse Eole liefert damit selber den Beweis, dass es nicht genug Wind hat in der Schweiz:

  • Entlebuch: 34% (in der Planungsphase wurde 1 GWh/a versprochen. Durchschnitt nach 5 Jahren Vollbetrieb: 674.4 MWh/a)
  • Mont Crosin: (neue V90 mangels vollständiger Daten nicht berücksichtigt):  37% (mit V90 wird der Wert ca. 10% verbessert)
  • Heitersberg (geschönte nicht nachvollziehbare Winddaten der Windradlobby, behauptete 3,5 GWh/a):  56,5%. Abzüglich das zu erwartende „eolische Drittel„: 40%

Diese Anlagen sind allesamt als wirtschaftlich gute Anlagen geplant worden und gelten auch heute noch als Vorzeigeobjekte. Die Suisse Eole wendet selbstverständlich nicht die gleichen Massstäbe für die Schweiz an. Hier hat es einfach „genug Wind„. Der einzige Standort, der sich bewährt, ist die Talenge des Rhonetals bei Colonges/Martigny. Dort werden hervorragende Werte gemessen. Das hat aber nichts mit der von der Schweizer Windradlobby fatal bevorzugten Hügeln und Kreten zu tun. Dort bläst generell ein nach deutschen Massstäben schwacher Wind. Auch die absoluten technischen Bedingungen sind in der Schweiz als schlecht zu bezeichnen. Arbeiten moderne Windräder doch erst optimal bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von 8.5 m/s. Ein Wert, der in der Schweiz an  einem einzigen Standort nachgewiesen werden kann.

Es geht nur um den Gewinn, nicht um den Strom

Dass die Suisse Eole systematisch Falschinformationen verbreitet, bemerkt man erst, wenn man die Zahlen auch wirklich überprüft. In der Eole-Info Nr. 23  findet man auch folgende Sequenz:

Mit einer Gesamtleistung von 17 MW und einer zu erwartenden Stromproduktion von rund 30 Mio. kWh könnten sie den Bedarf von gut 8000 aargauischen Haushalten decken. Zum Vergleich: Die Stadt Aarau zählt 7415 Haushalte.

Mit dem statistischen Verbrauch pro Haushalt nach Energiestatistik 2006 (5’369 KWh pro Haushaltung, Seite acht) können damit aber lediglich 5588 Haushaltungen bedient werden. Am Heitersberg redet die Windradlobby grosszügig von 1’000 Haushaltungen. Auch da kommt man beim Nachrechnen auf lediglich 652 Haushaltungen, alle Zahlen ohne Abzug des obligatorischen „eolische Drittels„. „Das eolische Drittel“ beschreibt die Regel, dass alle Angaben der Windradlobby um mindestens einen Drittel abweichend von der Realität dargestellt werden.

„Bedarf decken“ kontra „Versorgung“

So ist auch der Begriff „Bedarf Decken“ extrem irreführend. Darunter versteht die Windradlobby den jährlichen Gesamtstromverbrauch, der im Kontrast zum einzig sinnvollen Begriff „Versorgung“ steht. Der Begriff „Versorgung“ wird durch die Windradlobby deshalb gemieden, weil er der entscheidende Wert einer gesicherten Stromversorgung darstellt und durch die Windkraft nicht annähernd abgedeckt werden kann.  Die für das stabile Stromnetz dauernd gesicherte Leistung der Windkraftanlagen zeigt die Realität wesentlich klarer: Magere 2% stehen dem Stromnetz zur Verfügung. Der ganze Rest, demnach 98% der installierten Nennleistung, müssen mit der entsprechenden Produktionskapazität von Kernkraftwerken, Gaskraftwerken und Kohlekraftwerken gesichert und gestützt werden, damit man von „Versorgung“ reden kann. Also redet die Windradlobby lieber von „Bedarf decken“. Die Gesamtmenge pro Jahr schafft auch jede durchschnittliche Photovolatikanlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses.

Der Unterschied zeigt sich in der Praxis

Den praktischen Unterschied bemerkt man beim Kochen und Backen. Mit der besten Jahresproduktion können die solchermassen „bedienten Haushalte“ noch keinen Liter Wasser zum kochen bringen, weil die dafür benötigte Leistung auf kurze Zeit nicht verfügbar ist. Aber man kann den gleichen Liter Wasser während des ganzen Jahres von 15 Grad auf 25 Grad erwärmen. Kalt essen ist völlig im Trend. Kalt duschen auch?

Mit der „Versorgung“ durch Windkraftwerke kann man durchschnittlich alle 10 Tage warm essen und warm duschen. Dazwischen hilft gute Kleidung und ein wenig Puder.

Studien werden einfach ignoriert

Die Suisse Eole, selber dafür bestens bekannt, keine einzige „empirische Studie“ je vorgelegt zu haben, schreibt wieder in der Eole-Info Nr. 23 Folgendes:

Die tendenziöse Zusammenstellung zum Teil fragwürdiger Studien wurde irrtümlicherweise für eine empirische wissenschaftliche Untersuchung gehalten – leider zum Teil heute noch. Fragen der Gesundheit verdienen zweifellos Aufmerksamkeit. Die Umweltbehörden der Schweiz und unserer Nachbarländer haben aufgrund empirischer Untersuchungen bezüglich Infraschall längst Entwarnung gegeben. Strenge Gesetzesvorgaben sorgen dafür, dass mögliche Belästigungen auf ein Minimum reduziert werden. Angstmacherei ist fehl am Platz. 

Die „strengen Gesetzesvorgaben“ beschränken sich bei näherer Betrachtung auf die Lärmschutzverordnung des Bundes, in der der Begriff „Windkraftanlage“ nicht einmal symbolisch vorkommt. Die arttypische Schallerzeugung einer Windkraftranlage ist darin nicht vorgesehen. So werden Windkraftanlagen als normale Industrieanlagen wie grosse Ventilatoren bewertet. In den Vorgaben des UVEK zu hörbarem Schall findet man immerhin die Erkenntnis, dass „Industrie- und Gewerbelärm generell störender wirkt als beispielsweise Strassenverkehrslärm“.

Zu Infraschall gibt es ein grosse Reihe von „empirischen Studien„, eine davon haben wir ins Deutsche übersetzt, damit sie auch von den „Empirikern“ der Suisse Eole verstanden wird: Nina Pierpont, Das Windturbinensyndrom (Teil für Nichtmediziner). Eine Studie, mit der man als Mitarbeiter bei der Suisse Eole besser nicht erwischt werden sollte. Das Original in englischer Sprache kann bei der IG WINDLAND bezogen werden.

Lärmschutzvorschrift nicht sinnvoll anwendbar für gemischte Wohnzonen mit Landwirtschaft

In Weilern mit landwirtschaftlicher Nutzung gelten weniger strenge Lärmauflagen, weil die Bauern in der Erntezeit während weniger Nachtstunden arbeiten müssen. Diese Weiler wurden deshalb schweizweit in die Emissionszone III definiert. Zum Zeitpunkt dieser Einschätzung gab es noch keine Windkraftanlagen. Die Erbauer von Windrädern profitiert davon und müssen während der ganzen Nacht lediglich die grosszügigen industriellen Lärmgrenzen auch in den stillsten und beschaulichsten Wohngebieten einhalten. Das trifft viele Dörfer und Weiler mit bisher absoluter Stille in der Nacht. Die Angst der Betroffenen ist berechtigt.

Die Suisse Eole und ihre professionelle Marketingorganisation benützen die Macht der Worte wirkungsvoll. Feine Nuancen suggerieren die „unwissenschaftlichkeit“ der Kritiker, während man selber natürlich alles immer genauestens belegen kann.

Die Realität ist genau umgekehrt: Während die Windradkritiker Studie um Studie vorlegen, wird von Seiten der Suisse Eole nur geringschätzig abgewunken: „nicht empirisch„, „nicht in einem Wissenschaftsmagazin veröffentlicht„, „längst widerlegt„. Genau das Gleiche, was die Kritiker der Suisse Eole seit Jahren – berechtigterweise – vorwerfen. Man spürt hier die gute Beratung durch die mit staatlichen Mitteln agierende Kommunikationsfirma „IDEJA“, die professionelle Wege aufzeigt, wie man eine demokratische Minderheit mit schlauen Wortkombinationen unterdrückt.

Suisse Eole: „Lärm von Windkraftanlagen hat keinen pulshaltigen Anteil“

An anderer Stelle behauptet die Suisse Eole, dass der Lärm der Windräder keinen pulshaltigen Anteil im Lärm ausweist. Die völlig verquere Aussage wird mit nicht auffindbaren Studien aus Deutschland begründet. Die ach so empirische Suisse Eole ignoriert dabei die Studie der EMPA zu diesem Thema. Die störende Pulshaltigkeit wird darin nicht nur erwähnt, nachgewiesen und als Problem bezeichnet, sondern auch mit der Forderung nach besonderer Berücksichtigung ausgewiesen. Das Dokument wurde übrigens von der Schweizerischen Gesundheitsbehörde herausgegeben. Man nennt sie auch „Bundesamt für Gesundheit“ und widerlegt damit einleuchtend das Lügengebilde der Suisse Eole. Selbst das Bundesgericht hat das eindeutig bestätigt und fordert eine exaktere Lärmmessung für Windkraftanlagen.

Suisse Eole: „600 Windturbinen können das Atomkraftwerk Gösgen ersetzen“

Man nehme ein paar naive grüne Politiker aus dem Waadtland, lasse sie so etwas Lustiges sagen und verwende als Beleg Zahlen, die komplett falsch aber spannend und mediengerecht daherkommen. Lesen wir also den medialen Brunz, der die Suisse Eole in ihrer Eole-Info Nr. 23 schreibt:

Die Tageszeitung Le Matin witterte eine Übertreibung und rechnete nach. Das überraschende Resultat: die Grünen haben recht! Dies unter der Voraussetzung, dass man Anlagen mit einer Leistung von 7,5 Megawatt (MW) mit einer Gesamthöhe von 200 m verwendet. Die Rechnung sieht so aus: Gösgen hat im vergangenen Jahr 7979 GWh (1 GWh = 1 Mio. kWh) produziert. 540 Windturbinen à 7,5 MW mit einer jährlichen Durchschnittsproduktion von je 15 GWh könnten den Strom aus dem AKW ersetzen. Mit Anlagen von 2 MW Leistung und 90 m Durchmesser wären rund 2000 Rotoren nötig.

Das Resultat überrascht keinesfalls! Wer nur die Hälfte der Rechnung macht, kommt nicht auf dasselbe Resultat. Die Jahresproduktionsmenge hat nichts mit Versorgung zu tun, wir haben das schon oft erklären müssen. Aber auch hier liefert das Nachrechnen der schönen Zahlen eine wunderbare Vermehrung um das „eolische Drittel“ zutage:

Die Rede ist hier von der grössten Windkraftanlage, die es momentan gibt. Die Enercon 126 liefert nach deutschem Referenzertrag bei 100% Standortqualität eine Leistung von 85 GW im Verlauf von theoretischen 5 Jahren Betrieb. Das sind jährlich 17 GWh unter den optimalen Verhältnissen an der Nordseeküste. Die Annahme von 15 GWh, die in den obigen Zahlen der Suisse Eole erscheinen, sind demnach nur bei einem Standort mit der Güte von 88% zu erreichen. Diesen Standort gibt es kaum in der Schweiz, geschweige denn 600 Stück davon.

Es wird hier auf höchstem Niveau geschummelt. Eine solche Windturbine würde in der Schweiz keinesfalls mehr als 10 GWh pro Jahr produzieren. Wir bräuchten demnach über 800 solche monströsen Windkraftwerke mit extremen Dimensionen und der entsprechend grauenhaften Wirkung auf die Natur. Wo die Suisse Eole diese 800 Anlagen aufstellen will, würde uns sehr interessieren.

Vergleichen wir nun noch die Vollaststunden und Verfügbarkeit der beiden Kraftwerke Gösgen und Enercon 126 so wird das Spektakel vollends skurril:

  • Gösgen, Vollaststunden: ca. 8’200 oder 92% der Jahresstunden
  • Gösgen, Verfügbarkeit der Nennleistung: ca. 92% der Jahresstunden
  • Enercon 126, Vollaststunden: Ca. 1’000 für die besten Standorte in Deutschland, nach Referenzmodell EEG, für die Schweiz ca. die Hälfte (500)*
  • Enercon 126, Verfügbarkeit der Nennleistung: 2% ist das langjährige Minimum, das geliefert wird. 98% müssen durch KKW, Kohle, Gas und Wasserkraft abgesichert werden.
*Wer einmal erkannt hat, wie man Vollaststunden rechnet, der versteht hier auch: Je grösser die Nennleistung von Windkraftanlagen , desto kleiner die Anzahl der Vollaststunden.

Fazit einer Überprüfung mit realistischen Zahlen ergibt eine Anzahl von 800 Riesenwindkraftanlagen für die vergleichbare Stromjahresmenge und das 47.5-fache für die vergleichbare Verfügbarkeit der Nennleistung. Das bedeutet für den direkten Vergleich Windkraft – Kernkraft eine zu bauende, nicht realisierbare Anzahl tausender Windkraftwerke des grössten Typs „Enercon 126“.

Nur für den Ersatz eines einzigen Kernkraftwerks würden wir unsere Erholungsräume und Landschaften komplett verbauen! Das ist die „neue grüne Politik“ angestachelt durch dümmliche Medien und opportunistische Politiker der Schweiz. Effekt für Mensch und Natur: Alle erdenkbaren Nachteile bei NULL Vorteil gegenüber einer vernünftigen Energieversorgung OHNE WINDRÄDER!

Wie „gut“ und „grün“ ist der Strom aus Windkraft?

Der extreme Unterschied zwischen Strom aus Windrädern und Strom aus Grosskraftwerken ist einfach zu erklären: Windkraftwerke sind extrem unzuverlässig, teuer und unökonomisch. Pro produzierte Megawattstunde benötigen sie die 90-fache Landfläche eines KKW. Sie erzeugen während dem gesamten Lebenszyklus mehr CO2 pro produzierte KWh Strom als jedes KKW und bewirken bei der Schürfung der für die Konstruktion benötigten „Metalle der seltenen Erden“ den Eintrag des radioaktiven Thoriums ins Grundwasser. In der Nähe der Minen Chinas wird es in grossen Mengen im Trinkwasser nachgewiesen. Die Minenarbeiter und ihre Familien werden strahlenkrank, wenn sie nicht vorher wegen der unglaublichen Sicherheitsmängel in den Minen umgekommen sind.

Den Uranabbau für die Kernkraftwerke zu kritisieren ist um Welten sympathischer. Da kann man grün punkten. Wieso sollte man den Finger denn auf die „lieben, schönen, friedlichen“ Windkraftwerke richten? Man müsste sich umständlich erklären, also lässt man es lieber bleiben.

Menschen, die mit solch mangelhaftem Wissen dermassen offensichtliche Falschaussagen veröffentlichen und dabei mit jedem zweiten Satz die Welt retten wollen, muss man als „höchst bedauerlich, krank und dumm“ bezeichnen. Sie bewirken damit das genaue Gegenteil eines ehrlichen Umweltschutzes.

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  1. am 31. Oktober 2012 um 20:59
  2. am 27. März 2014 um 17:29