Wenn Energiepolitik durch Panik getrieben ist: Die Antwort von Bundesrätin Doris Leuthard auf die Fragen der Interpellation Forster

Revision: Der Artikel wurde am 12. Juli 2011 neu formuliert. Einzelne Passagen wurden dahingehend geändert, dass eine Diskussion auch auf nationaler Ebene möglich wird und keine Personen mehr „vor den Kopf gestossen“ werden. Manchmal sind harte Formulierungen notwendig um als machtlose Gruppierung etwas Grösseres zu bewegen.

Die Recherchearbeit eines Jahres zu Windkraftnutzung in der Schweiz wird durch ein Erdbeben weggewischt

Die Interpellation Forster zur „Windenergienutzung und deren Förderung in der Schweiz“ wurde im Verlauf des Jahres 2010 von verschiedensten Ingenieuren, Direktbetroffenen und kritischen Energiespezialisten in demokratischer Art und Weise diskutiert und formuliert. Es sollte eine fundierte Fragestellung zu dringenden offenen Punkten der Erneuerbaren Energiepolitik des Bundes entstehen. Der Bundesrat sollte mit gezielten Fragen dazu gebracht werden, die völlig fehlgeleitete Entwicklung im „Windenergiebereich“ zur Kenntnis nehmen zu müssen und die richtigen Korrekturen einleiten zu können. Grundsätzlich war man sich bewusst, dass man gegen einen Goliath antreten würde. Es war von Beginn weg klar, dass die von der Suisse Eole über einen Zeitraum von 10 Jahren falsch und irreführend informierte Bevölkerung nur mit enormem Aufwand auf ein vernünftiges Gleis zurückgeführt werden könnte. Zunächst schien alles den gewohnten Gang zu nehmen. In einer ersten Antwort hat der Bundesrat mehrheitlich oberflächlich, aber immerhin zu zwei Punkten zufriedenstellend geantwortet (zwei von sieben Fragen):

Frage 3

CO2: Wie gross ist die prozentuale Wirkung des im Jahr 2030 geplanten Windstromanteils von 600 GWh auf die Gesamtemission des Treibhausgases CO2 durch den Gesamtenergieverbrauch der Schweiz?

Antwort des Bundesrates:

Legt man den Schweizer Produktionsmix zugrunde (dieser ist für die CO2-Reduktionsziele unter dem Kyoto-Protokoll relevant), beträgt die CO2-Reduktionswirkung von 600 GWh Strom aus erneuerbaren Quellen 17‘400 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr. Dies entspricht 0,033 Prozent der gesamten CO2-Emission der Schweiz aus dem Jahr 2009. Legt man den Verbrauchsmix zugrunde, beträgt die CO2-Reduktionswirkung 92‘400 Tonnen CO2 Äquivalent jährlich. Dies entspricht 0,178 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Schweiz aus dem Jahr 2009.

Bis 2030 wird in der Schweiz eine starke Reduktion der Treibhausgase angestrebt. Demnach wird die Reduktionswirkung im Verhältnis zu den gesamten Treibhausgasemissionen in Zukunft grösser.

Fazit zur Antwort: Windenergienutzung ist weder jetzt noch im Jahr 2030 relevant für den CO2-Ausstoss der Schweiz. Weder für die Erreichung der Ziele des Kioto-Protokolls, noch im angedeuteten Fall, wenn „die Reduktionswirkung im Verhältnis zu den gesamten Treibhausgasemissionen in Zukunft grösser“ wird. Diese Zahlen entsprechen weitgehend der unabhängig davon durchgeführten Studie von Binswanger/Merkli.

Frage 4

Netzstabilität: Wie wird die installierte Leistung aus Windkraftanlagen ersetzt oder ausgeglichen, wenn sich die Windverhältnisse durch Sturm oder Flaute schnell ändern und der Energieeintrag im Stromnetz wegbricht (Sekunden- und Minutenausgleich)?

Antwort des Bundesrates:

Die Regel- und Reserveleistung, die bei der Nutzung von Windkraftanlagen benötigt wird, ist direkt abhängig von der Qualität der Windleistungsprognose. Wenn ein Sturm oder eine Flaute perfekt vorhergesagt werden könnten, wäre keine Regel- und Reserveleistung nötig. Da jedoch nicht von einer perfekten Windleistungsprognose ausgegangen werden kann, müssen abhängig von der installierten Windleistung andere flexibel regelbare Kraftwerke, z. B. Gas- oder Wasserkraftwerke, Leistungsreserven vorhalten. Diese Leistungsreserven bieten die Kraftwerke dem Netzbetreiber auf dem Regelenergiemarkt an. Der Netzbetreiber fragt auf dem Regelenergiemarkt die Menge an Regel- und Reserveleistung nach, die für einen stabilen Netzbetrieb erforderlich ist. Grundsätzlich kann man sagen, dass die erforderliche Menge an Regelenergie bei zunehmender Nutzung von dargebotsabhängigen Energiequellen wie Windenergie steigt, was potenziell zu höheren Kosten für Systemdienstleistungen führt. Wie hoch dieser zusätzliche Regelbedarf genau ist, hängt jedoch von vielen Faktoren wie z. B. der Grösse der Regelzone und der Charakteristik des Stromnetzes ab.

Fazit zur Antwort: Der Bundesrat sieht hier klar vor, dass die Regelenergie mit Wasser und Gaskraft vorgehalten werden muss. Was er dabei nicht bedenkt, ist, dass auch Kernkraft dazu benützt wird. Das ist die Grundlage der Wirkung, dass sich Strom aus Windenergie systemisch bedingt in Luft auflöst, weil die Regelenergie die durch Windenergie erzeugte Stromenergie mindestens neutralisiert, wenn nicht sogar überbietet. Im besten Fall gibt es also KEIN Strom aus Windkraft, im schlechtesten Fall müssen die zuverlässigen Grosskraftwerke noch zusätzlichge Energie „vorhalten„, damit keine Netzstörungen auftreten.

Die Fragen 1,2,5,6 und 7 wurden nicht zufriedenstellend beantwortet

In der Diskussionsrunde am 16. März  im Ständerat nimmt Frau Ständerätin Erika Forster Stellung zu den mehrheitlich mangelhaften oder sogar falschen Antworten des Bundesrates. Sie erläutert in einfachen Worten, dass die Interpellation offensichtlich nicht genügend beantwortet wurde. Es wird in der spürbar verärgerten Antwort  klar ersichtlich, dass der Bundesrat einmal mehr auf die im Bundesamt für Energie gut vertretene Suisse Eole abgestützt hat, wenn Bundesrätin Doris Leuthard Folgendes sagen kann:

Wir haben Ihre Fragen beantwortet. Es ist ja nicht ein Bericht, sondern die Beantwortung einer Interpellation. Sie haben somit auch kurze Antworten auf Ihre Fragen erhalten. Ich glaube, wir haben es korrekt und umfassend dargestellt.

Wie wenn man bei kurzen Antworten nicht auch die Wahrheit sagen sollte: Ausser zwei wurden alle restlichen Fragen minimalistisch, falsch und völlig ungenügend beantwortet! Offenbar soll mit aller Macht verhindert werden, dass die für die Suisse Eole schwierigen Fragen zur Diskussion gelangen. Das Erdbeben in Japan hat der Bundesrätin die eingehendere Beantwortung verunmöglicht. Man muss sich momentan aus politischen Gründen auf ein von Interessengruppen aufgebauschtes Ereignis reagieren und hat keine Kapazität mehr frei für solch „nebensächliche“ Fragen der Schweizer Energiepolitik. Der Bundesrat reagiert auf grünes Geschrei, anstatt mutig zu agieren, wie es sich für ein staatliches Führungsgremium gehören würde.
Das gefährliche Element ist hier
, dass sich der Bundesrat dieser Manipulation durch ideologische Kräfte offensichtlich nicht bewusst ist. Über die halbstaatliche Organisation Suisse Eole können Hersteller und Betreiber von Windkraftanlagen direkten Einfluss nehmen auf die Entscheide und das Bewusstsein des Bundesrates. Es müssten sich jedem beteiligten Politiker die Nackenhaare sträuben, wenn er sich dieser Tatsache bewusst wird. Die Machenschaften werden aber von einem grossen Teil der Politiker still und leise geduldet. Grund: Mangelndes Wissen und Desinteresse. Das Thema Windkraftkritik wirft keine neuen Wähler ab. Die dumbe Schönrederei der „grünen Energie“ allerdings schon.

Die Demaskierung einer manipulierten Landesregierung

Frau Leuthard konnte sich nicht sonderlich viel Zeit nehmen, diese Diskussion vorzubereiten. In den Tagen des drohenden GAU in Fukushima ist im politischen Bern alles drunter und drüber geraten. Es waren nun die Tage der Opportunisten angesagt: Gute Politiker äussern sich besorgt wenn das Volk etwas drückt. Betroffenheit muss gezeigt werden. Ernste Gesichter müssen gemacht werden. Da kann man sich nicht mit Detailfragen abgeben. Wir werden hier diese Arbeit für uns selber nachholen und die Antworten etwas genauer analysieren müssen. Frau Bundesrätin Leuthard sagt im Weiteren zur Beantwortung der Interpellation Forster:

Es ist nun aber halt so, dass es auch in der Schweiz windet – nicht überall; es gibt in einem ganz beschränkten Ausmass optimale Flächen, die sich dafür eignen. Die Forschung – das ist nicht nur eine Studie des BFE und des Bafu, sondern das sind wissenschaftliche Studien – geht davon aus, dass die Windenergie bis 2030 einen Beitrag von 600 Gigawatt leisten kann. Das wären rund 200 grosse Windturbinen, wenn sich hier nicht die Technologie so entwickelt, dass es noch wesentlich effizientere Anlagen gibt.

Frau Bundesrätin Leuthard hat die Fragen nicht richtig verstanden. Es ging dabei lediglich um das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der Windkraftnutzung – Frau Ständerätin Erika Forster hat es noch wenige Minuten vorher erwähnt! Es ist allen Experten klar, dass man ein Potenzial von 600 Gigawattstunden bis ins Jahr 2030 aus der Schweiz herausquetschen kann. Erstens ist das aber nachweislich mit 200 Anlagen nicht annähernd möglich und zweitens ist die realistische Zahl von 300 Anlagen für die lediglich zwölf  im Konzept Windenergie Schweiz als „Prioritär“ bezeichneten Standorte nicht durchführbar, weil man an zwölf gut bewindeten Standorten nicht 300 solche Anlagen unterbringen kann. Diese erwähnte Studie würde uns übrigens äusserst stark interessieren. Es wäre nicht die erste „Wissenschaftliche Studie„, die mit tendenziöser Gesinnung und einem bestimmten Parteibuch im Kopf verfasst worden wäre.
Die Antwort impliziert eben gerade dieses Missverhältnis zum Aufwand, denn die weiteren nicht so gut bewindeten Standorte sind nun definitiv nicht mehr als „verhältnismässig“ oder als „effizient“ zu bezeichnen. Es sollen hier schlicht und einfach Anlagen auch an ungeeigneten Standorten durchgedrückt werden, damit die Windradlobby auch schön bauen und verdienen darf. Mit Erzeugung von Strom hat das aber herzlich wenig zu tun, gerade dann wenn man die zufriedenstellende Antwort zur Frage 4 der Interpellation liest, es dem Bundesrat also eigentlich klar sein sollte, dass hier etwas nicht funktionieren kann. Man stützt sich auf Studien von befangenen Fachleuten, von denen es im um das Bundesamt für Energie herum geradezu wimmelt. Auf die erwähnten zukünftigen „effizienteren Anlagen“ kann der Bundesrat noch lange warten. Windkraft ist fertig entwickelt, eine entscheidende Verbesserung des Wirkungsgrades ist im Gegensatz etwa zur Photovoltaik praktisch ausgeschlossen. Denn seit über 5 Jahren gibt es da keinerlei Verbesserung mehr. Seit der getriebelosen Technik für Windkraftwerke wurde der hervorragende Wirkungsgrad von 50% nicht mehr verbessert. Es wird lediglich noch mit Höhe und Grösse operiert – eine fatale Entwicklung für die landschaftliche Schönheit der Schweiz. Lärmtechnisch sind wir ebenfalls schon lange am optimalen Ende angelangt. Es häufen sich weltweit die Reklamationen gerade zum Lärm modernster Anlagen. Aber es geht im gleichen Stil weiter:

Der Bundesrat ist überzeugt: Windenergie leistet einen Beitrag zu unserer Versorgung, Windenergie ist eine saubere Energie. Es gibt aber Beeinträchtigungen, es gibt Lärm, das ist unbestritten. Auch hier wird sich die Technologie sicher noch verändern.

Windenergie leistet keinen Beitrag zu unserer Versorgung, weil wir zu wenig Windaufkommen haben. Die Sauberkeit ist äusserst umstritten. Es gibt also „Beeinträchtigungen„, aber wenn die mit der Information der Bevölkerung beauftragte Suisse Eole lügt und betrügt, darf man mit viel Aufwand und eigenen Kosten zwar reklamieren. Es wird dann vielleicht zur Kenntnis genommen, aber geschehen tut nichts. Wieder glaubt hier der Bundesrat daran, dass „die zukünftige Technik“ es schon richten wird.

Man kann über die Distanzen zwischen Wohnhäusern und Windkraftanlagen diskutieren, auch solche Fragen muss man sich immer wieder stellen, aber die heutige Gesetzgebung scheint mir angesichts der Geografie der Schweiz nicht allzu sehr daneben zu sein. Die modernen Windkraftanlagen sind heute 130 bis 150 Meter hoch und damit auch gut sichtbar. Wenn wir sie wesentlich weniger hoch bauen würden, hätten wir ein Problem mit Vögeln und Fledermäusen – dann hätte ich nicht die Landschaftsschützer, sondern die Tierschützer böse gemacht – und vor allem natürlich auch eine Beeinträchtigung der Funktionalität der Windkraftanlagen.

Das war genau das, was wir von Ihnen erwartet haben, Frau Leuthard – Diskutieren bitte! Ihre beauftragten Windkraftexperten sind nämlich nicht in der Lage zu diskutieren. Wenn man den Abstand zu Wohnhäusern von der Geografie abhängig macht, zeigt man damit, dass man auch hier nichts begriffen hat Es sind MENSCHEN, die in unmittelbarer Nähe von  Windkraftwerken leben und sich über Kopfweh, Migräne, Schlafstörungen, Verwirrtheit, Tinnitus und weitere Störungen in der Interpellation Forster geäussert haben. Fledermäuse haben mit hohen Anlagen ein grösseres Problem – das zum nächsten Irrtum, den der Bundesrat einfach so locker von sich gibt. Sie sind total falsch informiert Frau Leuthard!  Und zu den lieben Vögeln: Ihre wunderbaren, technisch versierten Windbauern scheren sich keinen Deut um irgendwelche Vögel, die darunter leiden. Es geht diesen Leuten lediglich um politische Macht und einen völlig verqueren Idealismus, dem es vor allem an Fakten und Bodenhaftung mangelt.

Es sind auch hier Zielkonflikte, die wir bewältigen müssen.

Das ist reines Rhetorik, Frau Bundesrätin! Lassen Sie uns endlich unsere Bedenken belegen und stellen Sie ihre sogenannten Experten in den Senkel. Wir sind hier, lassen Sie uns diese Zielkonflikte endlich mit einer demokratischen Basis „bewältigen„.

Stellen wir uns diesem Prozess, schaffen wir einen Rahmen, in den selbstverständlich auch die Folgen des Lärm- und des Landschaftsschutzes eingebettet sind. Aber im Moment müssen wir wirklich um jede Kilowattstunde froh sein, die wir einsparen oder die wir sicher und sauber selbst produzieren können.

Einverstanden! Wir stellen uns diesem Prozess gerne und haben mit der Interpellation Forster auf bundesebene damit den Anstoss gegeben. Den Rahmen sehe ich so: Eine Gruppe von Experten, die von jeder Lobby unabhängige Aussagen zu Windkraftnutzung machen, die sie auch belegen können. Die unabhängige Organisation Paysage Libre – Freie Landschaft hat diese Experten und rekrutiert sie landesweit aus allen Regionen der Schweiz. Sie ist die kritische Seite der schönredenden Suisse Eole. Wir benötigen für unsere Arbeiten keine 1. Klass-Generalabonnemente. Aber vielleicht etwas Unterstützung durch einen diskussionsbereiten Bundesrat, der sich nicht durch einseitige Information zu dermassen falschen Aussagen hinreissen lässt. Lassen Sie uns mit der ehrlichen Beantwortung der Interpellation Forster beginnen, Frau Leuthard!

Anhang

Genügend und ungenügend beantwortete Fragen und unsere detaillierte Sichtweise dazu

Frage 1 und 2

Aufwand und Ertrag: Wie erklärt sich das Missverhältnis zwischen dem grossen Aufwand für Bau und Betrieb, den hohen Gestehungskosten, der landschaftszerstörenden Wirkung, den Belastungen für Natur und der betroffenen Anwohnern von Windkraftanlagen und der zuverlässigen Erzeugung von lediglich 1 bis 2 Prozent des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs durch diese Technologie?

2. Entwicklungspotenzial: Weshalb wird mit der Windkraftnutzung eine Technologie angewendet, propagiert und massiv gefördert, deren technische und preisliche Entwicklung abgeschlossen ist und die wegen ungünstiger Voraussetzungen weder jetzt noch in Zukunft einen sinnvollen Teil an die Stromversorgung der Schweiz beitragen kann?

Antwort des Bundesrates:

1./2. Die bundesrätliche Energiepolitik basiert auf den vier Säulen Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien, Grosskraftwerken und Energieaussenpolitik. Das auf dieser Politik basierende Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) verlangt einen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bis 2030 um zusätzliche 5400 GWh. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn alle erneuerbaren Energiequellen gemäss ihren Potenzialen dafür genutzt werden. Die Windenergie ist gemäss Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 730.01) ein Teil davon.

Moderne Windenergieanlagen nutzen die Windverhältnisse in der Schweiz optimal aus. So werden heute in der Schweiz 2000 Volllaststunden, an sehr guten Standorten bis 2400 Volllaststunden erreicht; dieser Wert entspricht einem norddeutschen Küstenstandort. Schweizer Strom aus Windenergie ist mit Gestehungskosten von knapp 20 Rappen pro Kilowattstunde vergleichsweise günstig. Die Schweiz ist kein Windland wie Dänemark, Deutschland oder Spanien; sie verfügt aber über eine Anzahl Standorte, welche für die Windenergienutzung gut geeignet sind.

Unsere Sichtweise zur Beantwortung der Frage 1 und 2

Frage 1 wurde nicht beantwortet. Die grundsätzliche Energiepolitik des Bundesrates wird nicht in Frage gestellt. Das formulierte problematische Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag wird nicht im Ansatz beantwortet.

Frage 2 wurde nicht beantwortet. Die Volllaststunden haben mit dem technischen Entwicklungspotenzial wenig bis nichts zu tun. Wir hätten gerne gehört, warum der Bundesrat eine preislich konsolidierte und technisch ausgereifte Technologie fördert, wenn dadurch kein Beitrag an die sichere Landesversorgung aber umso mehr die Motivation politischer Ideologen zur Überbauung der schönsten Landschaften ausgelöst wird. Die technische Entwicklung der Windkraft ist weitgehend abgeschlossen und lässt keine grossen Entwicklungsschritte mehr zu. Bei Windkraftanlagen ist es darüber hinaus eine Tatsache, dass grössere Anlagen pro produzierte KWh teurer in der Anschaffung und dem Unterhalt sind. Das ist ein weiterer wichtiger Indikator, dass der Markt spielt und die Kosten nicht weiter optimiert werden können. Die Windräder benötigen als einzige Anschubhilfe nur noch genug Wind. Die preisliche und technische Entwicklung ist im Gegensatz zu anderen „Neuen Erneuerbaren Energiequellen“ weitgehend abgeschlossen. Die Förderung von Photovoltaik, die über erhebliche preisliche und technische Entwicklungspotenziale verfügt, ist im Gegensatz dazu gut begründbar. Das Hauptziel einer Subventionierung ist die Förderung einer positiven Entwicklung zu einem zukünftig nutzbaren Potenzial. Bei der Windkraftnutzung wird das für die Schweiz nie funktionieren, weil die Grundlage für die Technologie nicht oder nur ungenügend vorhanden ist: Genug Wind.

Die Antwort des Bundesrates stammt offensichtlich aus der Feder der Suisse Eole. Zuerst redet man ein nicht nachzuweisendes Potenzial her und formuliert es dann als „wichtiger Teil der Energiepolitik des Bundesrates“. Diese Verdrehung funktioniert für praktisch alle Argumente der Suisse Eole. Es sind vorgeschobene Argumente und Behauptungen ohne technisch fundierte Grundlagen. So hört man die Floskel „Die Schweiz ist kein Windland“ oft auch von Befürwortern der Windenergie. Der Bundesrat beschliesst dann aber auf Anraten der Suisse Eole Leistungsziele, die nur mit sehr vielen, weil ineffizient arbeitenden Windturbinen zu erreichen sind. Das wirft die unbeantwortete Frage 1 erneut auf. Die Beratung des Bundesrates durch die Suisse Eole führt regelmässig zu falschen Entscheidungen dieses staatlichen Organs. Das kann am Beispiel der ungefragt beantworteten Volllaststunden aufgezeigt werden: Gemäss den verfügbaren Informationen erzeugte die produktivste Anlage am Standort Martigny im Jahr 2009 eine Menge von 5‘159 MWh Bruttoertrag Strom. Das entspricht 2‘516 Volllaststunden. Auch die ältere Schwesteranlage in Collonges erreicht sehr gute Werte. Die beiden Standorte sind in der Schweiz einmalig und verfügen über Windbedingungen, die nur durch die spezielle Lage bei der Verengung des Rhonetals begründet sind. Diese hervorragenden Werte zum Durchschnitt der Schweiz zu erheben, ist fachlich höchst problematisch. Bei allen anderen Standorten werden wesentlich geringere Leistungen erreicht (Alle Werte aus dem Jahr 2009):

  • Gütsch (Daten nur von Anlage 1 auswertbar): 1392 Volllaststunden
  • Mont Crosin (Daten der neuen Anlagen nicht verfügbar): 1112 Volllaststunden
  • Feldmoos: 617 Vollaststunden

Die durchschnittliche Anzahl Volllaststunden dieser momentan einzig nachvollziehbaren Anlagen der Schweiz beträgt: 1040. Die Anlage Gütsch steht an einem  „prioritären Standort“ gemäss Konzept Windenergie Schweiz. Der Mont Crosin wird als „der Windpark der Schweiz schlechthin“ bezeichnet. Die in der Beantwortung des Bundesrates erwähnten „2‘400 Volllaststunden“ und „der norddeutsche Küstenstandort“ sind die klassische Ausnahme von der Regel. Wie die aktuellen Windleistungsdaten eindrücklich aufzeigen, sind auch die einen Landesdurchschnitt suggerierenden „2‘000 Vollaststunden in der Schweiz“ eine auf falschen Angaben beruhende und deshalb irreführende Aussage. Exakt durch diese von der Suisse Eole propagierten und durch keine empirischen Daten belegbaren Aussagen ist unsere Frage 1 nach dem Missverhältnis begründet. Denn die Suisse Eole unterstützt mangels „sehr guten“ auch völlig ungeeignete Standorte für den Bau von WKA. Dort reichen die Windverhältnisse nicht einmal an die Minimalanforderungen des Deutschen EEG heran. Nur durch die Massierung solch minimal effektiver Anlagen kann die Suisse Eole daran denken, die von ihr selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Für die rund 300 Anlagen zur Erreichung der energiepolitisch verlangten 600 GWh Leistung im Jahr 2030 stehen in der Schweiz nicht genug „gute Standorte“ zur Verfügung. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Windkraftbranche jedes kleinste Windaufkommen von um die 4.5m/s als „genügend Wind“ bezeichnet. Hier muss man sich daran erinnern, dass die minimale Windgeschwindigkeit für einen effektiven Betrieb in Deutschland mit 6.4m/s auf 80 Meter über Grund bezeichnet wird. In Deutschland werden keine anderen Windkraftanlagen eingesetzt als bei uns. Die technisch optimale Windgeschwindigkeit einer Anlage des Typs Enercon 82 (Martigny, St. Brais, Peuchapatte, Heitersberg, Schwyberg) liegt bei 8.5m/s. Hier von Verhältnissen „wie an der Nordseeküste“ zu reden ist etwas sehr gewagt, denn keiner dieser Standorte erreicht gesicherte 6m/s Windgeschwindigkeit auf 80 Meter über Grund. Die in Martigny eingesetzte Anlage weist einen Referenzertrag nach EEG von 31 GWh in 5 Jahren Betrieb auf. Die leistungsfähigste Anlage der Schweiz erreicht also gerade mal 83% einer für die Küstenstreifen Norddeutschalands gebauten Anlage. Und auch das nur mit für die Schweiz einmalig guten Verhältnissen, die man ausschliesslich im Rhonetal bei Martigny findet. Die falsche Antwort auf die richtige Frage 2 belegt exakt die Tatsache, dass die Suisse Eole über das Bundesamt für Energie dem Bundesrat geschönte Angaben macht, die der Realität nicht annähernd entsprechen. Für die Erreichung der Leistungsziele im Jahr 2030 MÜSSEN auch an ungeeigneten Standorten Windparks gebaut werden. Nimmt man nun die von der Suisse Eole erklärten Ziele von 4‘000 GWh Stromproduktion aus Windenergie im Jahr 2050 sieht man vollends, wie diese Leute denken. Der Wirkungsgrad einer modernen Windkraftanlage stagniert seit über 5 Jahren bei 50% – ein sehr guter Wert. Leistungsverbesserungen können lediglich durch bauliche Massnahmen erreicht werden: Noch höhere Türme und noch grössere Rotoren. Wo das hinführt ist offensichtlich: Die Landschaften der Schweiz sowie die Lebensqualität tausender von Menschen werden einer ideologischen Illusion geopfert. Verschiedene vielversprechende Windkraftprojekte im Alpenraum wurden bereits abgebrochen, weil die realen Verhältnisse nicht den Träumen der Suisse Eole entsprechen (Sanetsch, Furka, Gotthard u.v.m). Es ist unverständlich, warum der Bundesrat auf eine für die Schweiz untaugliche Technologie setzt und seine Entscheidungen gegen jedes bessere Wissen lediglich auf „Experten“ abstützt, die ungestraft weit entfernt von jeder Unvoreingenommenheit, Professionalität und sachlicher Transparenz argumentieren dürfen.

Schweizer Strom aus Windenergie ist mit Gestehungskosten von knapp 20 Rappen pro Kilowattstunde vergleichsweise günstig.“

Diese Aussage ist einfach falsch. Die Gestehungskosten des Schweizer Windstroms sind nachweislich die höchsten der Welt. Das ist auch meteorologisch einfach zu erklären: Es ist allgemein bekannt, dass die Entfernung zu den Küsten der Meere einen direkten Einfluss auf das Windaufkommen hat. Wer die Karte der Windparks von Deutschland anschaut, findet eine eindrückliche grafische Erklärung dazu. Hier liegt eine Verwechslung mit der weit verbreiteten und ebenfalls nicht belegbaren Aussage des basler Windidealisten Rudolf Rechsteiner vor, die Windenergie werde immer billiger. Ökonomische Studien aus Deutschland belegen schon in der zweiten Generation das genaue Gegenteil. Die Kombination von Subventionierung und CO2-Zertifikatshandel haben eine ungesunde und kostspielige Goldgräberstimmung erzeugt, die für die Volkswirtschaften praktisch aller Länder Europas nur Schaden und keinerlei Nutzen hervorgebracht haben. Im Vergleich mit Europa hat die Schweiz noch den zusätzlichen Kostentreiber „mangelndes Windaufkommen“. Aus der Sicht der Hersteller und der Betreiber von Windanlagen ist das sicher eine lukrative Sache. Irgendwo müssen die Kosten ja wieder als Gewinn ankommen.

Die Aussage stimmt erst recht nicht im Kontext mit der allgemein akzeptierten Tatsache, dass sich Investoren sehr schwer tun mit den Beteiligungen an Schweizer Windparkprojekten. Eine von Robert Horbaty mit viel Geld aus der Schatulle des Bundesamtes für Energie in englischer Bankensprache erstelltes Werbedokument für die internationalen Investoren hat daran nichts geändert. Die dort geforderten 5-7% Rendite erreichen nur wenige Anlagen. Die Begründung des im internationalen Vergleich viel zu hohen kostendeckenden Beitrags des KEV belegt, dass offensichtlich die Gestehungskosten in der Schweiz die höchsten sein müssen.

Hier kann man nun wählen: Entweder sind die Gestehungskosten „vergleichsweise günstig“, dann brauchen wir keine „kostendeckende Einspeisevergütung“ auszuschütten. Oder sie sind eben nicht so günstig, dann stimmt die obige Aussage des Bundesrates nicht.

Frage 3

CO2: Wie gross ist die prozentuale Wirkung des im Jahr 2030 geplanten Windstromanteils von 600 GWh auf die Gesamtemission des Treibhausgases CO2 durch den Gesamtenergieverbrauch der Schweiz?

Antwort des Bundesrates:

Legt man den Schweizer Produktionsmix zugrunde (dieser ist für die CO2-Reduktionsziele unter dem Kyoto-Protokoll relevant), beträgt die CO2-Reduktionswirkung von 600 GWh Strom aus erneuerbaren Quellen 17‘400 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr. Dies entspricht 0,033 Prozent der gesamten CO2-Emission der Schweiz aus dem Jahr 2009. Legt man den Verbrauchsmix zugrunde, beträgt die CO2-Reduktionswirkung 92‘400 Tonnen CO2 Äquivalent jährlich. Dies entspricht 0,178Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Schweiz aus dem Jahr 2009.

Bis 2030 wird in der Schweiz eine starke Reduktion der Treibhausgase angestrebt. Demnach wird die Reduktionswirkung im Verhältnis zu den gesamten Treibhausgasemissionen in Zukunft grösser.

Unsere Sichtweise zur Beantwortung der Frage 3

Frage 3 ist genügend beantwortet. Binswanger / Merkli errechnen eine Reduktion von maximal 30‘000 Tonnen oder 0.059% des gesamten CO2 Ausstosses, berücksichtigen aber ein neu zu erstellendes Gaskraftwerk in ihren Berechnungen nicht. Ein zur Stützung der Windstromleistung systemisch bedingtes Gaskraftwerk würde die CO2-Bilanz der Windkraftnutzung massiv in den positiven Bereich bringen. Die Antwort ist trotzdem zufriedenstellend genau und nachvollziehbar. Das Fazit dieser Antwort kann mit gutem Gewissen so formuliert werden:

„Der Einsatz von Windkraft ist nicht relevant für die Erreichung der im Kyoto-Protokoll vereinbarten CO2-Reduktionsziele für die Schweiz“.

Frage 4

Netzstabilität: Wie wird die installierte Leistung aus Windkraftanlagen ersetzt oder ausgeglichen, wenn sich die Windverhältnisse durch Sturm oder Flaute schnell ändern und der Energieeintrag im Stromnetz wegbricht (Sekunden- und Minutenausgleich)?

Antwort des Bundesrates:

Die Regel- und Reserveleistung, die bei der Nutzung von Windkraftanlagen benötigt wird, ist direkt abhängig von der Qualität der Windleistungsprognose. Wenn ein Sturm oder eine Flaute perfekt vorhergesagt werden könnten, wäre keine Regel- und Reserveleistung nötig. Da jedoch nicht von einer perfekten Windleistungsprognose ausgegangen werden kann, müssen abhängig von der installierten Windleistung andere flexibel regelbare Kraftwerke, z. B. Gas- oder Wasserkraftwerke, Leistungsreserven vorhalten. Diese Leistungsreserven bieten die Kraftwerke dem Netzbetreiber auf dem Regelenergiemarkt an. Der Netzbetreiber fragt auf dem Regelenergiemarkt die Menge an Regel- und Reserveleistung nach, die für einen stabilen Netzbetrieb erforderlich ist. Grundsätzlich kann man sagen, dass die erforderliche Menge an Regelenergie bei zunehmender Nutzung von dargebotsabhängigen Energiequellen wie Windenergie steigt, was potenziell zu höheren Kosten für Systemdienstleistungen führt. Wie hoch dieser zusätzliche Regelbedarf genau ist, hängt jedoch von vielen Faktoren wie z. B. der Grösse der Regelzone und der Charakteristik des Stromnetzes ab.

Unsere Sichtweise zur Beantwortung der Frage 4

Frage 4 ist genügend beantwortet. Windprognosen sind in Deutschland tatsächlich ein wichtiges Instrument für die Prognose der Leistung aus Windkraft. Diese Situation kann für die Schweiz mindestens ebenso gelten. Nicht abgedeckt mit diesem Mittel ist die technische Abschaltautomatik grosser Windkraftanlagen. Sie lässt die Produktion bei ca. 90 Km/h Windgeschwindigkeit und ohne grosse Vorwarnzeit innert weniger Sekunden wegbrechen. Diese Abschaltautomatik verhindert schwere Schäden an der Konstruktion, Getriebe und Lager der Windkraftanlagen. Stürme treten im europäischen Rahmen oft regional auf. Systemisch bedingt sind deshalb immer mehrere Windparks davon betroffen. Da für diesen Fall die Regelenergie im teuren Sekundenausgleich benötigt wird, muss diese durch Produktion konventioneller Kraftwerke vorgehalten werden. In Deutschland war das im Jahr 2003 immerhin eine Leistung von 3 GW, die schon unter normalen Verhältnissen bereitgehalten und bei häufigem Nichtgebrauch komplett verloren ist. In der Schweiz dürfte sich diese verlorene Stromleistung für den Sekundenausgleich bei stürmischen Verhältnissen auf 600 MW belaufen. Unter Umständen benötigt die angestrebte Leistung aus Windkraftanlagen des Jahres 2030 die gleiche Kapazität aus konventionellen Kraftwerken – und neutralisiert sich damit selbst. Bei stürmischen Verhältnissen muss mit dem Wegbrechen der gesamten Windkraftleistung gerechnet werden. Ein Sturm wie Lothar würde alle WKA zur Abschaltung zwingen. Kurz vor der nicht prognostizierbaren Abschaltung wären konventionelle Kraftwerke wahrscheinlich in gedrosseltem Betrieb, damit das Netz nicht überlastet wird. Der Regelspannungsbedarf steigt nun massiv an, weil die konventionellen Kraftwerke nicht in der Lage sind, in der notwendigen Geschwindigkeit zu reagieren. Nur grossangelegte Batterien in der Bauart der Vanadium-Redox-Flussbatterie könnten hier Abhilfe schaffen. Aktuell sind diese weder verfügbar noch technisch ausgereift für einen Grosseinsatz im Grid. Sie würden den Windstrom auf jeden Fall preislich noch weiter in die Höhe treiben. Fazit dieser zufriedenstellenden Antwort: „Je mehr Windkraftwerke das Stromnetz bedienen, desto grösser ist der Bedarf an teurer Regelenergie zur Netzstabilisierung“. Die fixe Netzanbindung der Windkraftanlagen ist und bleibt die Achillesferse einer sinnvollen Stromversorgung. Bei regelmässigen Flauten tragen die rund 20‘000 Windkraftanlagen Deutschlands mit einer Nennleistung von 25‘177 MW gerade noch 1% ihrer möglichen Leistung bei (250 MW). Das, obwohl die Anlagen über ganz Deutschland verteilt und einige Offshore – Anlagen am System beteiligt sind. Deutschland verfügt aktuell über ein Windkraftäquivalent von 25 grossen Kernkraftwerken und hat bisher kein einziges echtes KKW abschalten können. Wie man oben sieht, ist das nur logisch. Genaue Windprognosen nützen wenig, wenn es trotzdem keinen Wind hat. Deutschland verfügt über das mindestens doppelt so grosse und wesentlich zuverlässigere  Windaufkommen als die Schweiz.

Frage 5

Abstände: Wie lassen sich die im internationalen Vergleich massiv zu kurzen Abstände bestehender und projektierter Anlagen zu Wohngebäuden und Wanderwegen erklären? Auf welche Grundlagen stützt sich das Bundesamt für Energie in seinen über die Vereinigung „Suisse Eole“ geäusserten Empfehlungen von „in der Regel genügenden 300 Meter Abstand“, obwohl dies auch in Saint Brais kritisiert wird? Kürzlich hat auch das jurassische Parlament die Prüfung einer Mindestdistanz von etwa 1000 Metern zu den Wohngebäuden verlangt.

Antwort des Bundesrates:

Wer Windenergieanlagen in der Schweiz bauen will, hat die ordentlichen Raumplanungs- und Baubewilligungsverfahren in den Kantonen und Gemeinden zu durchlaufen, in welchen die Gesetzmässigkeit des Vorhabens geprüft wird. Die zuständigen Behörden haben im Rahmen dieser Verfahren alle nach der Umweltschutz- und der Raumplanungsgesetzgebung erforderlichen Massnahmen zur Minimierung der Auswirkungen der geplanten Anlagen anzuordnen. So haben sie dafür zu sorgen, dass die massgebenden Lärmbelastungsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 eingehalten werden. Daraus ergeben sich u. a. die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten. Die im Bericht „Konzept Windenergie Schweiz“ erwähnte Distanz von 300 Metern wurde zur Modellierung möglicher Standorte verwendet. Der Bericht weist aber auch darauf hin, dass die Vorschriften der LSV für die Abstände zu Wohngebieten massgebend sind. Den Kantonen und Projektierenden steht die von den Bundesämtern für Raumentwicklung, für Umwelt und für Energie (BFE) im März 2010 publizierte „Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen“ zur Verfügung. Diese Vollzugshilfe zeigt auf, auf welcher Verfahrensstufe welche Umweltaspekte geklärt werden müssen, um die Eignung eines potenziellen Windenergieanlagestandorts und dessen Umweltkonformität nachzuweisen.

Unsere Sichtweise zur Beantwortung der Frage 5:

Die Frage 5 ist ungenügend beantwortet. Das „ordentliche Baubewilligungsverfahren“ ist keine Garantie für eine einwandfreie Umsetzung der lediglich als „Empfehlungen“ existierenden „Vorschriften“ für Windkraftanlagen. Weil die offiziellen Stellen mit der Beurteilung von unklaren Halbvorschriften und Teilempfehlungen völlig überfordert sind. Die einzig wirklich durchsetzbare Vorschrift ist die erwähnte LSV, die aber zur Lärmbeurteilung für Windkraftanlagen NICHT geeignet ist. Das von der EMPA durch den Akustiker Kurt Heutschi entwickelte Dokument „Lärmermittlung und Massnahmen zur Emissionsbegrenzung bei Windkraftanlagen“, das diese Lücke einigermassen schliessen sollte, wurde typischerweise – weil für die Windradlobby unangenehm – hier nicht erwähnt. Durch diesen Mangel an klaren Vorschriften und Hinweisen wird Tür und Tor geöffnet für anarchische Verhältnisse, wie wir sie in der Baubewilligungsphase der Anlagen von St. Brais, Peuchapatte, Schwyberg und auch Heitersberg immer wieder erleben werden und auch schon erlebt haben. „Offizielle Stellen des Bundes“ wie die Suisse Eole und auch das Bundesamt für Energie informieren die Bevölkerung mit staatlichen Mitteln dahingehend, dass 4.5m/s Wind und ein Abstand von 300 Meter genügen sollen. Sie erzählen auch allen, die es hören wollen, wie unproblematisch, grün und leise diese Anlagen sind. Sie versprechen den Ersatz konventioneller Kraftwerke und wickeln so jeden Naturschützer um den Finger. Es werden phantasievolle Zahlen von tausenden von Haushalten hochgehalten, die mit solchen Anlagen „versorgt“ werden können. Der Staat schaut nur zu und weiss es offensichtlich selber nicht besser.

Die gleichen halbstaatlichen Stellen verbreiten Falschinformationen skrupellos gegen jedes bessere Wissen, obwohl das gesamte Ausland und sogar schweizerische Beispiele aufzeigen, dass hier grobfahrlässig, unbewusst oder bewusst Fehler gemacht werden, die die Lebensumstände der Anwohner nachhaltig verschlechtern. Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte werden mit dem Bau von Infrastrukturanlagen und rundumerneuerten Weidezäunen geködert. Auch vor aktiver Bestechung der Gemeinden durch finanzielle Zuschüsse schreckt man nicht zurück. Diese so vor jeglichem kritischen Denken bewahrten Gemeindemitglieder verzichten auf ihr einzig wirksames Mittel der Einsprache, weil das Projekt in der Meinungsbildungsphase durch die Exponenten der Windradlobby dermassen positiv dargestellt wird, dass man davon einfach begeistert sein muss und mit Freude seinem Untergang entgegenträumt. Wenn dann kurz nach der Einweihungsfeier das Dröhnen der zu nah gebauten Anlagen in die ruhigen Stuben drückt und der ungestörte Schlaf zur Ausnahme wird, beginnt man plötzlich zu zweifeln. Nur dann ist es eben für jede Opposition zu spät. Es sind staatliche Stellen, die die Bevölkerung belügen und weder vorher noch nachher irgendeine Hilfestellung zur Aufklärung oder Lösung geben. Lieber werden die Kritiker als „Spinner“, „Egoisten“ und „Asoziale“ dargestellt. Es herrscht ein grosser Nachholbedarf für eine klare Regelung für diese Industrieanlagen, weil solche Anlagen in jeder Beziehung neu sind:

  • Sie kommen mitten in den schönsten Landschaften zu stehen.
  • Sie werden am Rand ruhiger verschlafener Dörfer gebaut, die wegen der Landwirtschaft zur  Lärmschutzzone III (Industrie) gehören. Sie emittieren aber nicht wie die Landwirtschaft WENIGE Nächte und Tage im Jahr periodischen Lärm. Sie emittieren potenziell JEDE Nacht und JEDEN Tag pulsierenden Lärm und versehen diesen tagsüber noch mit dem passenden bewegten Schattenwurf.
  • Sie emittieren einen enormen Anteil an unhörbarem, problematischem Infraschall, der pathologische Folgen noch in einer Entfernung von 3‘500 Meter nachweislich bewirken kann.
  • Sie haben ein technisches Gefährdungspotenzial in relativ weiten Umkreis. Das wurde zwar mehrfach und eindeutig nachgewiesen (Testsite Gütsch und Andere), aber in den Bauunterlagen zum Windkraftwerk Heitersberg (Beispiel) wird ein Abstand von 46 Metern zum Wanderweg als „für die Wanderer ungefährlich“ bezeichnet. Ein Sicherheitsabstand von mindestens 280 Metern – nur um das für ein einziges Beispiel darzustellen – wäre hier mit den gängigen Formeln für die Berechnung des Eiswurfs angebracht.

Und das soll alles mit einer Lärmschutzverordnung rechtsgenügend beurteilt werden, in der kein Wort zum Thema Windenergie geschrieben steht? Gemeinderäte und Gemeindepräsidenten, die den Unterschied zwischen elektrischer Leistung und Strommenge nicht im Ansatz verstehen, beurteilen solche Anlagen (St. Brais, Peuchapatte). Es ist unverständlich, dass der Bundesrat die unprofessionelle Informationspolitik seiner halbstaatlichen (Suisse Eole) und staatlichen Organe (Energiedepartement) einfach zur Kenntnis nimmt und zum nächsten Traktandum weitergeht ohne auf die Bedürfnisse der kleinen Leute Rücksicht zu nehmen. Wie sollen sich normale Bürger gegen eine staatliche Desinformationskampagne zu Wehr setzen? Woher sollen die breiten Massen das Wissen herholen, das offensichtlich nicht einmal im Bundesamt für Energie in genügendem Umfang vorhanden ist? Von der Migros Clubschule?

„Die im Bericht „Konzept Windenergie Schweiz“ erwähnte Distanz von 300 Metern wurde zur Modellierung möglicher Standorte verwendet.“

In Tat und Wahrheit wurde das Thema im Konzept Windenergie Schweiz viel detaillierter ausgearbeitet. Die Methode für die Abstandsdefinition für Wohngebiete wurden in vier Szenarien abgebildet (Konzept Windenergie Schweiz, Methode der Modellierung, Punkt 3.3.4, Seite 16):

Heute sind lediglich die Szenarien „100 m Nabenhöhe“ und „70 m Nabenhöhe“ relevant. Es zeigt sich hier deutlich, dass die Antwort des Bundesrates sträflich vereinfachend ausfällt. Wird das Konzept Windenergie umgesetzt, muss bei heutigen Anlagen schon ein wesentlich grösserer Abstand eingehalten werden. Die Aussage der Suisse Eole wird damit als übliche Beschönigung zu Gunsten der dichteren Verbauung und gegen jeglichen Anstand gegenüber den Anwohnern demaskiert. Es ist klar ersichtlich, dass im Konzept ein Verhältnis zwischen Nabenhöhe und Abstand vorausgesetzt wurde. Genau diese Tatsache wird heute bei allen beratenden Aussagen der Suisse Eole in voreingenommener Weise zu Gunsten der Windbauern ausgelegt. Dies ist eines von vielen Beispielen, warum die Suisse Eole als Beraterin der Gemeinden, der Kantone und selbst des Bundesrates nicht taugt. Es müsste jeweils eine Gegenanalyse durch eine neutrale Stelle eingeholt und gegenübergestellt werden. Was aber in der Realität auf Gemeindeebene geschieht, ist Folgendes (Beispiel Projekt Windpark Heitersberg):

Für das Baugesuch für den Windpark Heitersberg haben die Betreiber den Antrag auf „Vereinfachte Profilierung“ gestellt. Der Gemeindekanzler als Vertreter des verantwortlichen Gemeinderates fragt aus unwissender Unsicherheit den Kanton um Rat an. Die kantonale Behörde fragt die Suisse Eole als offizielle Stelle an, wie die Profilierung einer WKA gehandhabt wird. Diese sagt als Vertreterin der Windradlobby, dass eine „Vereinfachte Profilierung“ selbstverständlich möglich sei, worauf der Kanton diese Angaben kritiklos an die ausführenden Gemeindebehörden weitergibt. Selbst ein gut begründeter Gegenantrag der Gegner des Windparks Heitersberg konnte den Entscheid zu Gunsten der Baugesuchsteller nicht verhindern.  Das führt zu der etwas skurril anzuschauenden Profilierung einer 150 Meter hohen Industrieanlage mitten im Landschaftsschutzgebiet, wie sie die Windradlobby auch im gesamten Mittelland zu bauen wünscht.


Der mittlere Pfosten weist eine Höhe von 3 Metern auf. Der angedeutete Turmboden ist nicht im Wasser. Die per e-mail übermittelte Antwort und Begründung auf den Gegenantrag lautete:

„Nachdem die Profilierung vorgängig mit der Rechtsabteilung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt abgesprochen wurde, entsprechende Fotomontagen vorliegen und sämtlichen Personen ob Gegner oder Befürworter die effektiven Masse der Anlage bewusst sind, verzichtet der Gemeinderat, auf seinen Entscheid zurückzukommen.“

Im Antrag der Baugesuchsteller wurde ein e-mail von Reto Rigassi, Geschäftsführer der Suisse Eole, als Beleg der „Usanz“ beigelegt. Er sagt dazu:

„.. meines Wissens wurden bisher bei keiner der grossen Windenergieanlagen Bauprofile erstellt. Bisher war man sich weitgehend einig, dass mit Fotomontagen (und teilweise mit Sichtbarkeitsanalysen) die Abmessungen viel besser und kostengünstiger beurteilt werden können.“

Damit wurde klar gegen den Sinn der Bauprofilierung gemäss BauG verstossen. So geschieht das in der Schweiz laufend. Die von der Suisse Eole eigenmächtig interpretierte Abstandsdefinition des Konzepts und die Beratung der Behörden gegen jede Vernunft ist bei weitem nicht die einzige bewusste Aufweichung aller Regeln. Die Suisse Eole beruft sich gerne auf das Konzept, wenn es ihr passt. Wenn es den Betreibern von Windkraftanlagen nicht in den Kram passt, wird es auch nicht beachtet oder bis zur Unkenntlichkeit verdreht.

Frage 6

Referenzleistung und Referenzwind: Weshalb wurden die einfachen und für jeden Betreiber einer WKA transparenten Effizienz- und Subventionsbedingungen für Windkraftanlagen des deutschen EEG (Mindestproduktion von 60 Prozent der spezifischen Referenzleistung eines Anlagentyps während fünf Jahren und die jahresdurchschnittliche Mindestwindgeschwindigkeit von 6,4 m/s) in der schweizerischen EnV nicht übernommen oder durch komplizierte und kaum nachvollziehbare eigene Formeln ersetzt, die im Übrigen immer noch auf einer technisch unerklärlichen Mindestwindgeschwindigkeit von 4,5 m/s, diesmal auf 50 Meter über Grund, aufgebaut sind?

Antwort des Bundesrates:

Das BFE hat bei der Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung das deutsche Vergütungssystem für Windenergieanlagen geprüft und die für die Schweiz geeigneten Elemente übernommen. Die Schweizer Lösung ist einfacher und derart ausgestaltet, dass die maximale Vergütung 20 Rappen pro Kilowattstunde beträgt. Projekte an Standorten mit ungenügenden Windverhältnissen werden so bereits in der Planungsphase abgebrochen.

Unsere Sichtweise zur Antwort auf Frage 6:

Die Frage 6 ist ungenügend beantwortet. Im EEG werden verbindliche Mindestanforderungen an Windkraftanlagen gestellt. Erstens die durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 6.4m/s und über 5 Jahre ein sogenannter Referenzertrag (in der Anfrage „Referenzleistung“ genannt), der sich aus einer öffentlich zugänglichen Liste im Internet ablesen lässt. Hätte das Bundesamt das EEG direkt übernommen, würden in der Schweiz nur die Anlagen in Collonges und Martigny gebaut. Die anderen, inklusive der Mont Crosin würden unter diese Limiten fallen. Das EEG wurde im Jahr 2004 dahingehend geändert, dass das Nichterreichen eines Referenzertrages von 60% zum Verlust der Abnahmepflicht und damit der Streichung jeglicher Subventionen für diese Anlagen führt. Das ist einfach und übersichtlich. Begründung: „Verhinderung ineffizienter Anlagen im Stromnetz“.

Wenn der Bundesrat sagt, dass die schweizerische Lösung einfacher sei, dann irrt er gewaltig. Zur Berechnung der Referenzertrags einer Windkraftanlage benützt das Bundesamt für Energie in der Revision der Energieverordnung vom 2. Februar 2010 eine komplizierte Regelung. Man muss mehrere weitere Informationsquellen kennen und suchen und damit hochkomplexe arithmetische Formeln berechnen, um dann einen Referenzertrag zu erhalten, der ziemlich genau EINEM DRITTEL der geforderten Leistung einer deutschen Anlage gleichen Typs entspricht.

Warum konnte nicht einfach auf die bewährte Liste des EEG zurückgegriffen werden? Gibt es irgendeinen technischen Unterschied zwischen dem deutschen Wind und dem schweizer Wind? Ja, natürlich, den gibt es schon! Der deutsche Wind ist offensichtlich ein wesentlich häufiger anzutreffender und weitaus stärker blasender Geselle. Wenn also die Vereinfachung KEIN Grund für die unerklärlichen Abweichungen vom EEG ist, was ist es dann? Beschönigung der Verhältnisse vielleicht? Die in der Verordnung erwähnten 4.5m/s Wind sind ein klarer Indikator dafür. Wer 4.5m/s Windaufkommen als Grundlage einer Windkraftverordnung nimmt, muss sich nicht wundern, wenn wir „sehr viele gute Standorte“ haben. Der gedrittelte Referenzertrag passt übrigens gut zu der ursprünglich geforderten Einspeisevergütung der Windradlobby: 28 Rappen pro Kilowattstunde sind das DREIFACHE der in Deutschland vergüteten Subventionen. Die für die Schweiz schlussendlich gewährten 20 Rappen sind immer noch doppelt so viel. Zur Erinnerung: Es sind nicht die Subventionen, die den Strom produzieren, sondern der starke Wind. Die Regelung, dass 4.5m/s Windaufkommen für einen ökonomischen Betrieb ausreichen sollen sind weltweit einmalig. Man findet diesen Wert lediglich in der Schweiz. Alle anderen Staaten müssen diesen Würg nicht machen, damit sie ein nichtexistentes Windaufkommen als „genug Wind haben“ bezeichnen können. Weil sie in der Regel über genug Wind von 6m/s und mehr verfügen …

„Projekte an Standorten mit ungenügenden Windverhältnissen werden so bereits in der Planungsphase abgebrochen.“

Das obige Zitat ist eine Wiederholung wert. Es gibt nach der gängigen Regel von mindestens 4.5m/s Windaufkommen auf 50 Meter über Grund nur wenige Standorte in der Schweiz, die über „ungenügend Wind“ verfügen. Mit dieser Floskel will die Suisse Eole und die Exponenten des Bundesamtes einfach die ganze Schweiz als Potenzialgebiet erklären. Technisch ist das aber – wie oben dargelegt – nicht haltbar. Es entspricht vielleicht den Träumen der Windradlobby. Denn nur so hat man im Jahr 2050 eine kleine Chance die wunderbaren 4‘000 GWh Strom aus Windkraft zu erhalten. Wo wollen sie die 2‘000 Windkraftanlagen hinstellen?

Die Windradlobby verwendet als Leistungsdefinition gerne die Windgeschwindigkeit auf verschiedensten Höhen. Sie kann damit wunderbare Potenziale für die Schweizer Verhältnisse konstruieren. Das Bundesamt für Energie hat bei der Übernahme der EEG – Bedingungen exakt feststellen können, dass mit einer direkten Übernahme der Leistungsbedingungen über die einzig sinnvolle Definition der Stromleistung (Referenzertrag in 5 Jahren in GWh im Gegensatz zu Windleistung in m/s) für die Schweiz praktisch keine Potenziale nachzuweisen sind. Denn selbst die für Deutschland empfohlenen minimalen 6.4m/s Wind auf 80 Meter Höhe über Grund werden in der Regel nachrangig zum Referenzertrag bewertet. Die Begründung ist einfach: Nur der Referenzertrag kann wirklich nachgewiesen werden. Die Windleistungen sind immer Ergebnisse mathematischer Gleichungen und weisen ein grosses Potenzial an Fehlinterpretation auf. Genau das eben, was die Suisse Eole benötigt, um dem Bundesrat schwammige Angaben machen zu können. Würde der Referenzertrag des EEG direkt übernommen, hätte der Bundesrat ein mächtiges Mittel zur Planung, Steuerung und Beurteilung des effektiven Windpotenzials in der Hand. Ein Beispiel dazu:

Die Anlage Feldmoos im Entlebuch wurde mit Trompeten und Fahnen als „Grosse Innovation und Teil der regionalen Versorgung“ einer medial gut vorbereiteten Bevölkerung verkauft. Der Referenzertrag dieser Anlage erreicht nach EEG einen katastrophalen Wert von 37,5%. Sie unterschreitet leistungsmässig die Subventionsbedingungen (60% Referenzertrag von 10 GWh) um sagenhafte 76%! Die Leistungsprognose der Windradlobby lag bei 1 GWh/a, was praktisch 50% über der effektiv produzierten Leistung liegt. Solche Abweichungen sind nicht erklärbar mit jährlichen Windschwankungen, sondern lediglich mit einer systematischen Übertreibung des Potenzials. Dieses Vorgehen ist bei jedem Windkraftprojekt der Schweiz zu beobachten. Die Anlage Feldmoos hat die Jahresleistung 2010 noch nicht ausgewiesen. Dafür gibt es bestimmt gute Gründe. Feldmoos ist einer der vielen Belege, warum die Verantwortlichen des Bundesamts für Energie damals bewusst auf die äusserst einfache und aussagekräftige Referenzertragsdefinition des EEG verzichtet haben: Das fehlende Windpotenzial zu verschleiern. Es hat dem Bundesrat damit willentlich die tauglichen Mittel zur Beurteilung vorenthalten.

Frage 7

Politische Agitation der Suisse Eole: Ist es zulässig, dass sich die Suisse Eole unter Verwendung staatlicher Mittel mit unausgewogener Information direkt in private und lokalpolitisch stark umstrittene Windkraftprojekte einmischt?

Antwort des Bundesrates:

Die Vereinigung zur Förderung der Windenergie in der Schweiz, Suisse Eole, führt im Rahmen des bundesrätlichen Programms Energie Schweiz seit 2001 Informations-, Beratungs- und Ausbildungstätigkeiten durch. Dort, wo Suisse Eole staatliche Mittel erhält, wird sie auf Qualitätssicherung und auf die bestehenden Grundlagen verpflichtet (Windkonzept 2004, Empfehlungen 2010): Projekte sollen technisch, ökologisch und sozial eine hohe Qualität aufweisen. Suisse Eole wird zudem regelmässig von kantonalen Fachstellen bei der Erarbeitung von Konzepten und Richtplänen beratend beigezogen.

Unsere Sichtweise zur Beantworung der Frage 7:

Die Frage 7 ist ungenügend beantwortet. Dass die Suisse Eole regelmässig von kantonalen Stellen als „Offizielle Stelle in Fragen für Windkraft“ angefragt wird, ist leider offensichtlich. Damit erklärt sich die Tatsache, dass die meisten kantonalen Stellen voreingenommen handeln. Sie werden genauso einseitig und falsch informiert, wie die gesamte Bevölkerung. Die Suisse Eole missbraucht ihren halbstaatlichen Status für das Erreichen ganz privater Ziele. Keine Rede von „Verpflichtung auf Qualitätssicherung“. Das ist wursteln und mauscheln auf hohem Niveau. Robert Horbaty, Vorgänger des jetzigen Geschäftsleiters Reto Rigassi, ist und war direkt am Bau von Windkraftanlagen in der Schweiz beteiligt. Als Geschäftsführer der Firmen ADEV und der ENCO Energieconsulting hat er jahrelang auf mindestens zwei Hochzeiten getanzt.  Reto Rigassi ist wie praktisch alle Exponenten der Suisse Eole ein dogmatischer Atomkraftgegner und im Speziellen auch noch Vorstandsmitglied der Vereinigung NWA Aargau (Nie wieder Atomkraftwerke). Sein Motiv zur Verbreitung der Windenergieanlagen ist nicht mit einer gesicherten und grünen Stromversorgung der Schweiz zu erklären. Sicher aber mit der unrealistischen Vorstellung seiner politischen Freunde, die Kernkraftwerke mit dem verbreiteten Einsatz von erneuerbarer Energie abzulösen. Er wird dabei offensichtlich von Exponenten des Bundesamtes für Energie unterstützt:

  • 7. Januar 2008, Gemeindesäli Remetschwil: Der damalige Co-Geschäftsführer der Suisse Eole, Reto Rigassi tritt am Informationsabend der IG WIND plus (Initianten Windpark Heitersberg) auf und unterstützt das Projekt.
  • März 2009, Eole-Info Nr. 16, Zeitschrift mit Verweis auf Windfest und direktem Link zur Homepage der Initianten des Windparks.
  • 13. Juni 2009, Auftritt von Reto Rigassi am Windfest Heitersberg 2009, ein reiner Propagandaanlass für den Windpark Heitersberg.
  • Juni 2009, Eole-Info Nr. 17, Zeitschrift mit Kurzbericht über Windfest Heitersberg und direktem Link zur Homepage der Initianten des Windparks.
  • Juni 2010, Eole-Info Zeitschrift mit unkritischem Beitrag über das Windfest auf dem Heitersberg.
  • 15. Oktober 2010, Aussage in der dem Artikel der AZ vorausgegangenen Pressekonferenz zur Präsentation der getätigten Baueingabe: «das ist die erste Grossanlage im Schweizer Mittelland und damit ein Pionierwerk», sagt Markus Ahmadi von Suisse-Eole bei der Präsentation. Auf dem Heitersberg lässt sich beweisen, «dass Anlagen hier funktionieren und das Potenzial unterschätzt wird», betont Ahmadi.
  • November 2010, Eole-Info Nr. 17, Zeitschrift mit Kurzbericht, direktem Link zu Homepage der Initianten und Portierung positivistischer Falschaussagen: „Die IG Wind plus, eine lokale Bürgerinitiative mit Pioniergeist, hat nach dreijähriger Vorarbeit Ende September das Baugesuch für eine 2,3-MW-Anlage eingereicht. Die vorgesehene Enercon E-82 mit einem Rotordurchmesser von 82 m und 108 m Nabenhöhe soll 3,5 GWh sauberen Strom liefern. Das entspricht dem Verbrauch von 1000 Durchschnittshaushalten. Remetschwil hat deren 800.“ Hier sehen wir ein typisches Beispiel einer Suisse-Eole Information: Bei einem statistisch verbrieften Verbrauch von 5.3 MWh pro Haushalt könnten lediglich 661 Haushalte bedient werden. Aber wer rechnet denn da schon nach?
  • Viele Links auf dem Server bfe.admin.ch und bafu.admin.ch, die auf das Windfest und die Initianten des Windparks hingewiesen haben, wurden offensichtlich in der Zwischenzeit entfernt. Noch im September des letzten Jahres – also kurz vor dem Bekanntwerden der Interpellation Forster – sah es bei gezielten Anfragen noch ganz anders aus.

Die von der Suisse Eole propagierten Ziele und Fakten sind unrealistisch und falsch. Es darf nicht sein, dass eine einseitige, völlig unkritische Information der Bevölkerung von einem Bundesamt finanziert wird. Für den Budgetpunkt „Akzeptanzförderung der Windenergie“ werden durch Suisse Eole über mehrere Jahre verteilt Gelder in der Gesamthöhe von CHF 1.58 Mio. für die politische Meinungsbildung der lokalen Bevölkerung aufgewendet. Es ist nicht auszuschliessen, dass direkt und indirekt weitere, uns noch unbekannte Mittel in diese politisch einseitige Informationskampagne fliessen oder geflossen sind.

In der Frage der Windenergienutzung für die Schweiz wird nicht mit gleich langen Spiessen gekämpft. Es wäre schön, wenn der Bundesrat wenigstens auf die Fragen der Betroffenen Anwohner eine anständige Antwort bereit hätte. Wenn  man sich auf die eigenen Experten abstützt, hört man immer nur die genehmen Antworten. Wir haben nun ein paar unangenehme Fragen und Antworten in die Diskussion geworfen. Mal sehen, ob sich die Vernunft doch noch durchsetzt.


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2 Trackbacks von "Wenn Energiepolitik durch Panik getrieben ist: Die Antwort von Bundesrätin Doris Leuthard auf die Fragen der Interpellation Forster"

  1. am 28. Juni 2012 um 08:09
  2. am 8. Dezember 2012 um 13:36