Die Exponenten der Windradlobby und auch die Medien haben seit jeher Mühe mit den Masseinheiten der neuen Technologien. Deshalb verwenden sie sie auch konsequent falsch oder gar nicht. Weil Megawatt (MW), Gigawatt (GW) oder sogar Terawatt (TW) schon etwas angsteinflössend wirken, hat die Windradlobby jetzt vorgeschlagen, einfachere Werte zu benützten. Vor allem, wenn es um die Messung von Windstärken geht, haben diese Leute eine phantasievolle, wenn nicht zu sagen lustige Methode entwickelt, um dem Durchschnittsbürger die enorm fehlenden Luftbewegungen etwas schmackhafter präsentieren zu können:
Da gibt es also die sogenannte „Genug Wind haben“ – Einheit (GWh). Sie kommt im gesamten Mittelland zur Anwendung. Praktischerweise deckt diese Einheit alle Werte zuwischen 0 Meter pro Sekunde bis 50 Meter pro Sekunde ab. Erfunden hat diese Masseinheit der findige Journalist Dieter Minder von der AZ. Seither haben wir also jeweils „Genug Wind“ im gesamten Mittelland.
Ein unbekannter Windradfreund hat letzthin den Vorschlag zur Benützung der Einheit „zerrissene Fahne pro Jahr“ vorgeschlagen (zF/a). Auch diese Einheit ist gut verständlich und deckt ein breites Spektrum möglicher Windgeschwindigkeiten ab. Hier muss kritisch erwähnt werden, dass die Qualität des Fahnenstoffes massgeblich beteiligt ist an gerüchteweisen Vorwürfen der ungenauen Messung durch ebendiese Masseinheit. Aber für den nun revidierten Richtplan ist die Genauigkeit ähnlich sinnvoll, wie die vorgeschlagenen 4.5 Meter pro Sekunde Wind als Grundbedingung, gemessen auf 50 Meter über Grund.
Dann haben wir noch die Einheit „abgedeckte Ziegel“ (aZ). Diese Einheit verzichtet sinnvollerweise auf jede zeitliche Angabe, denn wenn sich ein Ziegel löst, ist das ein klarer Hinweis auf viel Wind und auch warme Luft. Eine zeitliche Angabe ist schon deshalb unsinnig, weil man bei diesem Wert auf die Meldung von Hausdachbesitzern angewiesen ist. Eine breite, demokratische Aussagekraft muss konstatiert werden, haben doch praktisch alle Aargauer irgendwo ein Dach oder einen Teil davon in ihrem Besitz.
Daraus abgeleiteter Vorschlag für die Richtplanrevision
Als Grundbedingung sollte man folgende Werte immer verlangen, bevor ein Windradprojekt überhaupt bewilligungsfähig werden kann: 1. Es ist darauf zu bestehen, dass mindestens 1 GWh (Genug Wind haben) nachgewiesen ist. Es ist auf wissenschaftliche Methodik in der Messperiode zu achten. 2. Es muss mindestens eine zerrissene Fahne (zF/a, in schweizer Qualität ausgeführt, dem Baugesuch beigelegt werden (Kante mit zerrissenen Fetzen genügt). 3. Der Ziegel muss mit einer Skizze des ursprünglichen Befestigungsortes auf dem Dach einem Vertreter des Gemeinderates vorgelegt und der dazugehörige Zeitraum des Schadens (+- ein Jahr) mit einer Fotografie der Umgebung (optimalerweise aus Westen aufgenommen) dem Bewilligungsgesuch schriftlich angeheftet werden. Auf Windmessungen mittels Anemometer kann verzichtet werden. Diese benötigen zu viel Energie, um beheizt und damit funktionstüchtig zu bleiben. Ausserdem kann der Windradlobby so eine teuere Messmethode nicht zugemutet werden. Darüber hinaus ist die Wirkung exakter Windmessungen den dringend notwendigen Visionen und den gesetzten Zeichen äusserst abträglich.
Jetzt soll noch einer sagen, die Windradlobby hätte nicht alles getan, um diese Diskussion mit Sinn und Zweck zu beleben!
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