Bundesgericht: Windradlärm ist ernst zu nehmen!

Hinter dieser einfachen Aussage verbirgt sich eine kleine Sensation. Die kritischen Stimmen zur Nutzung der Windkraft werden in der Schweiz endlich auch von höchsten Instanzen bestätigt. Windräder sind industrielle Anlagen, die ganz selbstverständlich Emissionen erzeugen. Das sind:

  • Pulsierender Lärm (auch in grossem Abstand und kleinem Pegelwert ein Problem für Anwohner)
  • Schattenwurf (Die ganze Umgebung blinkt im 1-Sekundentakt)
  • Landschaftsverschandelung (Von der UNESCO ausdrücklich bestätigt)
  • Eiswurf (Gefärdung von nahen Wanderwegen und Flurplätzen)
  • Infraschall (nicht hörbarer, nachweislich pathologisch wirkender Schall)

Nach dem weltweit eindeutig nachgewiesen ist, dass Windräder massive Probleme für Anwohner zur Folge haben, ist nun der Funke endlich auch in der Schweiz am springen. Man kann sich nicht vorstellen, welcher Aufklärungsnotstand herrscht: Die Windradprofiteure, vertreten durch die Suisse Eole, durften mit Steuergeldern und völlig straflos den grössten Blödsinn über diese „Wunderwerke der grünen Energieproduktion“ schreiben und verbreiten. Die Vertreter von Gemeinden und Kantonen haben diesen Sermon kritiklos übernommen, was zu skurrilen Windparks wie Saint Brais oder Peuchapatte geführt hat: Probleme über Probleme sind seither die Ursache einer stark anwachsenden Opposition gegen diesen Wahnsinn.

Wendehälsige Politiker aller Parteien springen immer wieder auf den beliebten Phantomzug der „Grünen Stromversorgung“ auf. Sie wollen nichts anderes, als nächsten Herbst wiedergewählt werden und benützen diese Wahlkrücke, obwohl die Mehrheit von ihnen keinen blassen Schimmer von Windkraft hat. Das Bundesgericht zieht mit dem aktuellen Urteil endlich die längst fällige Notbremse. Wenigstens beim  Thema Lärm werden die „grünen“ Initianten zur Durchführung vernünftiger Lärmmessungen gezwungen. Was die EMPA schon länger vorschlägt, kann nun endlich umgesetzt werden. Der Akustiker Kurt Heutschi hat in seinem Dokument zur Messung von Lärm durch Windkraftwerken eine gute Basis geschaffen. Nun muss sie endlich umgesetzt und den schmierigen Ausreden der Windradlobby ein Ende gesetzt werden.

Das ist nur der erste Schritt zur Vernunft

Die bisher einzige Vorschrift, die Bundesweit für den Bau von Windkraftwerken eingehalten werden muss, ist die Anwendung der Lärmschutzverordnung. Sie ist für die Messung von Lärm durch Windkraftwerke völlig ungenügend. Der Begriff „Windkraft“ kommt darin noch nicht einmal vor. Die völlige eigene Lärmart, die durch Windräder erzeugt wird, behandelt die LVS wie ganz normaler Industrielärm. Wen wundert’s wenn die Bedeutung durch befangene Behörden und Personen völlig unterschiedlich ausgelegt wird?

Im Ausland und auch durch die WHO wird der Lärm vor allem nachts viel strenger beurteilt. Durch unpassende Schutzmassnahmen für die Landwirtschaft herrschen in der Schweiz Regeln, die einem die Haare zu Berge steigen lassen: Weil viele Weiler in der Landwirtschaftszone liegen, dürfen hier Lärmpegel erreicht werden, die den Industriezonen grosser Städte entsprechen. Was für ein paar Mähdrescherfahrten pro Jahr gut ist, kann nicht für die nächtliche Dauerbeschallung durch Windkraftwerke gelten.

Mit dem Bundesgerichtsurteil ist ein kleiner Schritt zur dringend notwendigen Korrektur getan. Jetzt sind die Politiker gefordert: Die LSV muss dahingehend revidiert werden, dass vernünftige Lärmwerte die Anwohner von Windkraftwerken schützen. Nicht wie  bisher nach den Vorgaben der Windradlobby und der Suisse Eole, sondern nach den vernünftigen Werten des gesunden Menschenverstandes und den internationelen Erfahrungen. Lärm wird in keinem europäischen Lande so lasch beurteilt, wie in der Schweiz.

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