{"id":2099,"date":"2011-05-10T20:10:35","date_gmt":"2011-05-10T20:10:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.windland.ch\/wordpress\/?p=2099"},"modified":"2011-06-30T19:03:34","modified_gmt":"2011-06-30T19:03:34","slug":"erneuerbare-energien-und-landschaftsschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.windland.ch\/wordpress\/?p=2099","title":{"rendered":"Erneuerbare Energien und Landschaftsschutz"},"content":{"rendered":"<p><em>Ver\u00f6ffentlicht in der NZZ vom 24. M\u00e4rz 2011, mit freundlicher Bewilligung des Autors Hans Weiss<\/em><\/p>\n<p><em>Hans Weiss war Gesch\u00e4ftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und des Fonds Landschaft Schweiz (1970\u20132000) und ist heute freiberuflich t\u00e4tig.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Fossile Energievorr\u00e4te schwinden, die Skepsis gegen\u00fcber der Kernkraft steigt. So<\/strong><br \/>\n<strong>ert\u00f6nt der Ruf nach erneuerbaren Energien.<\/strong><br \/>\n<strong>Es fehlen aber Kriterien, wo Sonnenenergie- und Windkraftanlagen landschaftsvertr\u00e4glich<\/strong><br \/>\n<strong>sind und wo nicht. <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">J\u00fcngst haben die Bernischen Kraftwerke mit einem Unterton des Bedauerns verk\u00fcndet, sie seien gezwungen, ihre Ziele zu den Ausbaupl\u00e4nen f\u00fcr die Nutzung der gr\u00fcnen Energien zur\u00fcckzustufen. Denn diese w\u00fcrden jedes Mal, wenn es um ein konkretes Vorhaben gehe, durch Einsprachen blockiert. Auch andere Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft verbreiten den Eindruck, es handle sich bei diesem Widerstand um Umweltgruppen, die einfach nach dem Sankt-Florians-Prinzip lokale Interessen verfolgten und die Nutzung der umweltfreundlichen Energiequellen zwar ebenfalls forderten, aber nur, wenn es nicht gerade bei ihnen selber geschehe.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\">Interessenabw\u00e4gung<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit dieser Sicht macht es sich die Elektrizit\u00e4tswirtschaft allzu einfach. Erstens erw\u00e4hnt sie mit keinem Wort, dass auch Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie in einem scharfen Konflikt zum Landschaftsschutz und zur \u00d6kologie stehen k\u00f6nnen. Und zweitens verkennt sie, dass das \u00f6ffentliche Interesse an der Erhaltung der l\u00e4ngst knapp gewordenen und deshalb kostbaren G\u00fcter \u00abunversehrte Landschaften\u00bb und \u00abunversehrte Natur \u00bb gleichrangig mit dem Interesse an der Energieversorgung ist.<br \/>\nBei der auch in der Bundesverfassung geforderten Abw\u00e4gung zwischen den gegens\u00e4tzlichen Interessen sind die Spiesse zwischen Landschaftsschutz und Energiegewinnung nicht gleich lang. Auf der einen Seite steht der Bund, der den\u00a0 erneuerbare Energie produzierenden Kraftwerken den ins Netz gelieferten Strom so verg\u00fctet, dass ihre Kosten gedeckt werden (sogenannte kostendeckende Einspeiseverg\u00fctung, KEV). Er tut dies, ohne klarzumachen, in welchen F\u00e4llen die Eingriffe in Landschaft und Natur unvertr\u00e4glich sind. Den Aufpreis zahlen die Konsumenten. Damit entsteht\u00a0 volkswirtschaftlich gesprochen eine Marktverzerrung. Das knappe und kostbare Gut Landschaft, nach dem eine zunehmende Nachfrage besteht, wird gegen\u00fcber der Produktion von elektrischem Strom benachteiligt.<br \/>\nAuf der anderen Seite stehen die Kantone und die Gemeinden, bei denen die Hoheit \u00fcber die Wasserkraftnutzung und die Bewilligung von Windkraft- und anderen Anlagen liegt. Das eigene Hemd ist ihnen in der Regel n\u00e4her als die f\u00fcr sie abstrakt oder nicht klar definierten Interessen an der Erhaltung der Sch\u00f6nheit der Landschaft. Wenn B\u00fcrger und Gruppen lokalen Widerstand leisten gegen Projekte, die mit schweren Eingriffen in die Landschaft verbunden sind, ist das nicht Ausdruck eines Sankt-Florians-Prinzips, sondern Ausdruck der unterschiedlichen Zust\u00e4ndigkeiten und der mit der erw\u00e4hnten KEV verursachten \u00f6konomischen Asymmetrie.<br \/>\nMan kann sich auf den Standpunkt stellen, jeder Wassertropfen, der nicht durch eine Turbine fliesst, und jeder H\u00f6henzug, der nicht der Verstromung von Windenergie dient, habe seinen Zweck verfehlt. Dabei wird aber ausgeblendet, dass\u00a0 Landschaft und Natur nebst einem Eigenwert vielf\u00e4ltige Wohlfahrtswirkungen haben, die wir marktm\u00e4ssig nicht bewerten und immer noch zum Nulltarif konsumieren \u2013 obwohl ihre Existenz nicht mehr selbstverst\u00e4ndlich ist und obwohl wir f\u00fcr unsere k\u00f6rperliche und psychische Gesundheit und nicht zuletzt f\u00fcr die Attraktivit\u00e4t des Wirtschaftsstandorts Schweiz auf sie angewiesen sind.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Umweltg\u00fcter bewerten<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es liegt an einer einge\u00fcbten Denkstruktur, dass wir Werten, die wir zahlenm\u00e4ssig erfassen k\u00f6nnen, ein h\u00f6heres Gewicht geben. Heute, wo die Umweltg\u00fcter allgemein gef\u00e4hrdet sind, wird es zur Notwendigkeit, diesen auch dann, wenn sie nicht mit Zahlen erfasst und nicht mit Geld aufgewogen werden k\u00f6nnen, einenWert zu geben, der genauso wie quantifizierbare materielleWerte in die Waagschale der G\u00fcterabw\u00e4gung und der politischen Entscheidungsprozesse gelegt werden muss. Der<br \/>\nKonflikt zwischen Energiegewinnung und Landschaftsschutz ist daf\u00fcr nur ein Beispiel. Hier darf auch daran erinnert\u00a0 werden, dass der Ausbau der Wasserkraft im grossen Stil schon l\u00e4ngst erfolgt ist und dass es nur noch wenige Fliessstrecken gibt, die ungenutzt und naturnah sind.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Eine verbindliche Planung<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es geht, wohlverstanden, nicht darum, den Ausbau erneuerbarer Energien zu verhindern. Es gibt bei der Erneuerung alter Kraftwerke, bei der Umnutzung ehemaliger Industrieanlagen und im modernen Siedlungsbau noch ein ungenutztes Potenzial an Sonnen-, Wasser- und Windenergie, deren Nutzung ohne zus\u00e4tzliche Eingriffe in die Landschaft m\u00f6glich ist und sogar mit \u00f6kologischen Aufwertungen kombiniert werden kann.<br \/>\nEs w\u00fcrde sowohl den Interessen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft als auch dem Landschaftsschutz dienen, wenn der Bund rasch Kriterien aufstellen w\u00fcrde, die verbindlich aufzeigen, in welchen F\u00e4llen die kostendeckende Einspeiseverg\u00fctung mit dem Landschafts-, Natur- und Heimatschutz vertr\u00e4glich ist und in welchen nicht. Diese Kriterien sind in die Planungen des Bundes und der Kantone einzubeziehen. Die Gebiete, wo die Schutzinteressen gegen\u00fcber Nutzungsinteressen \u00fcberwiegen, sind verbindlich zu bezeichnen. Andernfalls riskieren wir, dass unersetzliche Werte der Landschaft f\u00fcr ein energetisches Linsengericht geopfert werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ver\u00f6ffentlicht in der NZZ vom 24. M\u00e4rz 2011, mit freundlicher Bewilligung des Autors Hans Weiss Hans Weiss war Gesch\u00e4ftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und des Fonds Landschaft Schweiz (1970\u20132000) und ist heute freiberuflich t\u00e4tig. Fossile Energievorr\u00e4te schwinden, die Skepsis gegen\u00fcber der Kernkraft steigt. So ert\u00f6nt der Ruf nach erneuerbaren Energien. 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