IG Gegenwind
Urteil Verwaltungsgericht Koblenz 2002
Zitat: "Die vorbeschriebene Grundstücksnutzung wird durch den Betrieb der Windkraftanlage nachhaltig und unzumutbar beeinträchtigt. Dies beruht darauf, dass der Abstand dieser Anlage vom Hausanwesen der Klägerin mit ca. 300 m sehr gering ist. Die oben beschriebenen negativen Auswirkungen des Betriebs der Anlage werden daher voll auf das Hausanwesen der Klägerin durchschlagen. Zu diesem Eindruck trägt auch die Höhe der Anlage bei. Diese ist mit fast 90 m sehr hoch".

Aargauisches Baugesetz BauG  

Allgemeine Verordnung zum AG Baugesetz (ABauV)  

Dekret Landschaftsschutz Aargau § 1 Gegenstand des Landschaftsschutzes ist die Landschaft in ihrer Gesamtheit, bestehend aus der natürlichen Eigenart, ihren kulturhistorischen Werten sowie allen ihren Wohlfahrtsfunktionen.

Bundesgerichtsurteil gegen Landschaftsschutz Crêt-Meuron
"SL und SHS sind enttäuscht über dieses Urteil, das einen Grundsatzentscheid weiter verzögert. Die Windenergie ist als erneuerbare Energiequelle förderungswürdig. Dafür die nicht erneuerbare Ressource „Landschaft“ zu opfern, ist aus Sicht des Landschaftsschutzes unverhältnismässig. Dies umso mehr, als die Windenergie nur einen äusserst geringen Beitrag zur Energieversorgung des Landes leisten kann."

EEG 2009 Energie-Einspeisegesetz Deutschland aktuell und komplett

Energieverordnung EnV Energieverordnung CH Stand 1. Januar 2010

Richtlinie KEV Windenergie alt Richtlinie kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Art. 7a EnG Windenergie Anhang 1.3 EnV

Richtlinie KEV Wind 2011 Richtlinie kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Art. 7a EnG Windenergie Anhang 1.3 EnV

Richtlinie KEV 2011 Nur Nettoertrag wird vergütet (früher Bruttoertrag)

FAQ KEV FAQ Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) (Artikel 7a Energiegesetz neu)

EnV Änderung Februar 2010  

EnV 2012  

EnV Änderung 01.03.2012 Die KEV Vergütung für Windkraftwerke wird auf 21.5 Rappen erhöht

Loi Grenelle 2  

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