Aarhus – Konvention: Information der Bevölkerung über den wahren Nutzen von grüner Energie

Was ist die Aarhus – Konvention?

Die Aarhus – Konvention wurde in der dänischen Stadt Aarhus am 25 Juni 1998 unterzeichnet und am 30. Oktober 2001 in Kraft gesetzt. Die Schweiz hat diese Konvention damals mitunterzeichnet, eine Ratifikation durch das Schweizerische Parlament steht noch aus und wird im Jahr 2012 Gegenstand der Diskussionen in den Räten sein. Es zeichnet sich vor allem eine bürgerliche Gegnerschaft ab. Die Umweltkommission des Schweizerischen Nationalrats hat die vorliegende Umsetzung der Aarhus – Konvention mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Im Zentrum der Konvention steht die Sicherstellung der Rechte der Bevölkerung zur Mitsprache und Information bei Fragen der Umweltpolitik. Sie basiert auf verschiedenen Vorläuferabkommen wie dem Grundsatz 10 der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung sowie der Weltcharta für die Natur und der Europäischen Charta Umwelt und Gesundheit der WHO.

Was wäre der Vorteil für die Schweiz?

Die Umweltverbände versprechen sich eine Festigung ihres Einflusses auf den Bau und Betrieb umweltkritischer Anlagen. Die Konvention erwähnt denn auch als zentralen Punkt die Sicherstellung der rechtlichen und demokratischen Einflussnahme auf die Gestaltung von Anlagen der Kernkraftindustrie. Sie schliesst aber auch praktisch alle anderen Anlagen der Energieproduktion wörtlich mit ein, zum Beispiel den Bau von Überlandleitungen. In ihrem Text lässt sie Spielraum für weitere Technologieen, die dem Aspekt von Gesundheit und demokratische Mitwirkung unterstellt werden.

Der Vorteil für die Schweiz ist der verstärkte Schutz und die Sicherstellung der demokratischen Willensbildung bei Raumplanung und Bau von öffentlichen Anlagen der Versorgung. Das völlig untauglich umgesetzte Recht des schweizerischen Öffentlichkeitsprinzips, welches in der Realität keinerlei Vorteile für die Bevölkerung gebracht hat, würde durch griffigere Vorschriften im Umweltrecht ergänzt.

Was ist der Nachteil für die Schweiz?

Die Aarhus – Konvention ist einseitig auf Anlagen der klassischen Energieproduktion fokussiert. Bei der Entstehung der Konvention waren vor allem die Sorge um die Lösung des Abfallproblems von Kernkraftanlagen im Zentrum. Darunter haben so dringend notwendige Regelungen für den Bau von Solar- und Windkraftanlagen bisher keinen wörtlichen Einzug in die Konvention gefunden. Das gründet in einem komplizierten Interessenkonflikt der verschiedenen Verbände: Hier muss ich vorausschicken, dass die verschiedenen Umweltverbände je länger je weniger konsistent auftreten. Die Stiftung Landschaftsschutz und auch die Pro Natura Schweiz müssen ausgeklammert werden, wenn man vereinfacht sagt, dass die Umweltverbände griffige Regeln nur gegen den Bau von Kernanlagen befürworten. Vor allem Greenpeace, Energiestiftung und WWF sehen dafür die Aarhus – Konvention als gutes Argument für Verbandsbeschwerden und den Kampf gegen die friedliche Nutzung von Atomkraft.

Die gleichen Regeln für den Bau von Anlagen der alternativen Energie möchten diese „Umweltschützer“ dann aber lieber nicht anwenden, weil sie in ihrer etwas beschränkten Sichtweise mit dem Bau von Wind- und Solarkraftwerken wiederum ein gutes Argument gegen den Bau von neuen Kernkraftanlagen sehen. Diese Umweltverbände kämpfen zusammen mit den grünen und linken Politikern für eine Aufweichung der demokratischen Rechte der Bürger und schneiden sich letztendlich ins eigene Fleisch.

Bei den Atomkraftwerken kritisieren die Umweltverbände Greenpeace, Energiestiftung und WWF oft die staatlichen Massnahmen, während sie sie bei den erneuerbaren Energieträgern umso mehr befürworten. Diese widersprüchliche Haltung kann nur mit einer komplett desinformierten Gesellschaft erklärt werden. Meistens geht die Diskussion entlang der verbreiteten und völlig unbegründeten Radiophobie der Linken. Wo die Bürgerlichen ihren finanziellen Profit davonschwimmen sehen, halluzinieren die Linken schon bei der kleinsten natürlichen Strahlung den Weltuntergang herbei.

Interessenkonflikt der Verbände

Wirtschaftsverbände und bürgerliche Politiker sehen in der Konvention eine weitere Einschränkung der freien Marktwirtschaft. Sie fürchten das schweizerische Verbandsbeschwerderecht und sehen darin eine „Veradministrierung“ der Raumplanung.

Die Umweltverbände sind eher für die Ratifizierung, weil die Konvention die demokratischen Rechte der Verbände und der Bevölkerung stärken würde. Sie möchten ein griffiges Mittel gegen den Bau von Lagerstätten zur Aufbewahrung radioaktiver Abfälle bewahren. Der weiter oben bereits erwähnte Konflikt einiger Umweltverbände wird erst sichtbar, wenn man die Konvention genauer liest:

.. in Kenntnis der Wichtigkeit, den Verbrauchern geeignete Produktinformationen zu geben, damit sie eine sachkundige, am Umweltschutz orientierte Auswahl treffen können;

Hinter diesem Satz liegt eine grosse Wahrheit. Wenn sie den Parteien erst einmal mit ihren Konsequenzen bewusst wird, treffen wir auf das zentrale Problem jeder demokratischen Willensbildung: Die verbreitete Desinformation der Bevölkerung durch die verschiedenen Interessengruppen. Durch die Konvention werden die virulenten Marketinglügen aller Beteiligten verunmöglicht. Die entscheidenden Fragen zu Umweltschutz und Energie sind der breiten Bevölkerung noch völlig unbekannt oder die „Beantwortung“ durch Interessengruppen wird absichtlich manipuliert:

Fragen, die fundierter Beantwortung harren

Je nach Standpunkt gibt es total unterschiedliche Beurteilungen der einzelnen Technologien. Oft sind die Meinungen gemacht, entbehren aber jeglicher vernünftiger Grundlage:

  • Wie schädlich ist radioaktive Strahlung und ist die evtl. Schädigung linear oder überproportional (lineare theorie=jede Strahlung schadet, überproportionale theorie=erst eine gewisse Menge radioaktiver Strahlung schadet)?
  • Können Windkraftwerke und Solarkraftwerke die Kernkraftwerke ersetzen?
  • Wieviel grün produzierter Strom kommt bei den Steckdosen der Verbraucher an?
  • Erkranken Kinder häufiger an Leukämie, wenn sie in der Nähe eines Kernkraftwerks wohnen?
  • Gibt es eine erhöhte Strahlenbelastung der nahen Bevölkerung durch ein Endlager für radioaktive Stoffe?
  • Ist Kernkraft gefährlicher als andere Technologien?
  • Sind Windkraftwerke gesundheitsschädlich?
  • Soll man Solaranlagen auf unbebauten Flächen bauen?
  • Soll man erneuerbare Energie staatlich unterstützen?

Zwei Beispiele aus der Praxis – und warum die Beantwortung dieser Fragen eher schwierig wird

Das Bundesamt für Energie hat schon länger den bundesrätlichen Auftrag, die durch das KEV abgerechneten, also effektiven Leistungsdaten der schweizerischen Windkraftwerke und Solaranlagen auszuwerten und diese Daten zu veröffentlichen. Ein mehrmaliges insistieren der Organisation Paysage Libre – Freie Landschaft beim Bundesamt für Energie und direkt beim Abteilungsleiter für Erneuerbare Energie, Frank Rutschmann, hat bisher nur Ausflüchte und Ausreden gebracht. Man könne diese Daten aus Personalmangel und fehlendem Budget nicht vor Herbst 2012 liefern. Nun – wir haben jetzt Herbst 2012 und wir sind sicher, dass diese Daten nicht so schnell und nicht in der erwarteten Qualität veröffentlicht werden. Erstens werden die Daten durch die Windradlobby persönlich zusammengetragen und – das muss man annehmen – durch den Lobbyisten Robert Horbaty aufbereitet. Er ist direkt daran interessiert, dass diese Daten nicht veröffentlicht werden. Sie würden den Windradkritikern die lang gehegte Vermutung bestätigen, dass die Windkraftwerke der Schweiz gar nicht funktionieren (wie in Italien wegen der Mafia). Hier würden griffige Regeln zur Veröffentlichung von Behördeninformation viel Transparenz in den Saustall von Augias bringen. Die verbreitete Manipulation der Medien und der Bevölkerung durch die Suisse Eole und die systematische Desinformation des Bundesamtes für Energie hätte dann ein Ende.

Das zweite Beispiel führt uns in den Aargau. Der Kanton Aargau hat in den letzten Jahren die Revision der Raumplanung an die Hand genommen. Das dazugehörige Mitwirkungsverfahren wurde von vielen Interessierten mitgetragen. Auch die IG Windland – heute IG Pro Heitersberg – hat darin viele Vorschläge, Korrekturen und Verbesserungen formuliert. Die dazugehörigen Links zu den begründenden Dokumenten wurden durch die behandelnden Behördenmitglieder akribisch entfernt. Schon durch die Limitierung des Eingabetextes wurde eine detaillierte Begründung verhindert – Lesen ist anstrengend, vor allem wenn in der geschützten Werkstatt des Aargauer Energiedepartementes die Zeiger stark in Richtung 17:00 voranschreiten. In der anschliessenden „Auswertung“ durch eben diese Beamten lag ein Papier vor, dass vor allem die Anliegen der Windradlobby (Suisse Eole) und weniger die Anliegen der Windradkritiker abgebildet hat. Das führte zu skurrilen Annahmen eindeutig falscher Aussagen der Suisse Eole:

„In den Erläuterungen, Stand / Übersicht, sei der 3. Absatz zu überarbeiten: Der für die Eignung eines Standorts relevante Jahresertrag steigt in etwa linear und nicht mit der dritten Potenz der mittleren Windgeschwindkeit an.“

Diese physikalisch und auch praktisch eindeutig falsche Aussage wurde durch das Energiedepartement mit einer Note „2a“ bedacht. Das bedeutet „Antrag teilweise/sinngemäss berücksichtigt“ und „durch Berücksichtigung erledigt„. Die Bemerkung „Antrag zeigt Mängel/unklare Formulierung auf, die Neuformulierung erfordert“ ist dabei nicht relevant, denn der Einwand wurde nicht wie erwartet abgelehnt (Note 6a-e), sondern „Sinngemäss berücksichtigt„. Die IG Windland hat darauf die Herausgabe der benutzten Methodik und weiterer zu diesen Beschlüssen führender Korrespondenz gefordert und sich auf das „Gesetz über die Information der Öffentlichkeit“ (IDAG) gestützt. Das wurde von den Amtstellen zurückgewiesen mit der Begründung, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Ein Weiterzug des Verfahrens an die „Beauftragte für Öffentlichkeit“ zur Vermittlung wurde von dieser Amtsstelle verschlampt. Eine Vermittlung fand lediglich in dem Sinne statt, dass unsere Aussagen an die Amtstelle weitergeleitet wurde – und umgekehrt. Das Gesetz (IDAG) hat sich in der Folge als absolut unwirksamer Papiertiger erwiesen. Es wurde bald klar, dass die Behörden in einem Mitwirkungsverfahren einfach tun und lassen können, was sie wollen. Das einzig greifbare Ergebnis dieser Aktion war die Erkenntnis, dass es nie eine Methodik für die Auswertung gab. Die dazugehörige Korrespondenz wurde schon vor dem Abschluss des Verfahrens vernichtet. Das sind eindeutige Indikatoren für Unregelmässigkeiten während des Mitwirkungsverfahrens. Eine Untersuchungskommission würde hier einige ganz schön stinkende Leichen finden.

Ein weiterer absolut peinlicher Lapsus wurde in der Formulierung in der Genehmigungsgrundlage zur Raumplanung eingebaut. Die Definition der minimalen Leistung von Windkraftanlagen fand eine international noch nie gesehene, neue Form der praktischen Umsetzungslogik: Die Einführung der genialen „Produktionszeit“ für Windkraftanlagen. Es gibt zwar perfekte Leistungsbedingungen wie die deutsche Referenzleistung oder die noch weitaus akzeptiertere Form der Volllaststunden. Aber nein, die schlauen Beamten des aargauischen Energiedepartements haben sich für den Gummibegriff Produktionszeit entschieden.

So eine Anlage hätte demnach mindestens während 4’000 Stunden jährlich „produzieren“ sollen. Das war ein durchschaubarer Desinformationsversuch der Windradlobby und deren Behördenvertreter im aargauischen Energiedepartement. Den Grossräten sollte damit suggeriert werden, dies sei eine griffige Formulierung. Nur zur technischen Information: Eine Windkraftanlage „produziert“ schon bei lächerlichen 3m/s Wind ein Bisschen Strom. Das „Bisschen Strom“ wäre noch nicht einmal aus der Anlage herausgekommen, bevor es durch technische Widerstände in warme Luft verwandelt worden wäre. Und genau in diesem absolut windschwachen Bereich dümpeln die zukünftigen aargauer Windkraftanlagen an mindestens 3’000 Stunden im Jahr dahin.

Es war absehbar, dass die völlig verwirrten Grossräte weder der sinnvollen Vorlage der Energiekommission noch der verwirrlichen Behördenvorlage den Segen gaben und – als abschliessender und dritter grosser Fehler – gar keine Beschränkungen für die Windkraft in die Raumplanung eingebaut haben.

Die Aarhus – Konvention ist wichtig für die sachliche Diskussion

Der Bevölkerung und selbst den entscheidenden Politikern werden Halbwahrheiten, Lügen und Verzerrungen aufgetischt. Die Konvention würde hier mindestens eine Grundlage dafür geben, dass die Behörden die effektiven Produktionsdaten und andere für die Entscheidfindung wichtige Daten nicht mehr in einseitiger Absicht schubladisieren können. Wenn sich bürgerliche Politiker gegen diese Verbesserung der demokratischen Rechte stellen, begeben sie sich in den gleichen Sumpf von Korruption, Lügengebilden und grünen Fantasien wie die linke Politik. Die Kernkraftvertreter müssen die Diskussion um die technische Wahrheit nicht scheuen – die Vertreter der grünen Energie allerdings schon.

 

1 Kommentar von "Aarhus – Konvention: Information der Bevölkerung über den wahren Nutzen von grüner Energie"

  1. Pat Swords BE CEng FiChemE CEnv MIEMA's Gravatar Pat Swords BE CEng FiChemE CEnv MIEMA
    25. September 2012 - 21:20 | Permalink

    Die Aarhus Konvention ist seht wichtig. Ich selbst habe sie benutzt um ein Prozess gegen der EU zu nehmen – und gewonnen habe.

    ‚Findings and recommendations; finden Sie am Communication ACCC/C/2010/54 bei dem Aarhus Convention Compliance Committee:

    http://www.unece.org/env/pp/compliance/Compliancecommittee/54TableEU.html

    Es gibt ein zweites Communication, das jetzt statfindet, diesmal gegen der EU und UK:

    http://www.unece.org/environmental-policy/treaties/public-participation/aarhus-convention/envpptfwg/envppcc/envpppubcom/european-union-and-united-kingdom-acccc201268.html

    Die Information am ende der Webseite von 24.09.2012 ist besonders wichtig und auch hat mit No. 13 unten zu tun:

    http://ec.europa.eu/environment/aarhus/requests.htm

    Gruss

    Pat

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