Bundesgerichtsurteil Crêt Meuron und warum es als Begründung für eine Ausnahmebewilligung für Windkraftwerke nicht taugt

Das Bundesgerichtsurteil zum Crêt Meuron wird von der Windradlobby immer wieder dazu missbraucht, die Verschandelung der Landschaft durch Windkraftwerke zu begründen. Oft wird der Ausnahmeartikel 24 des Raumplanungsgesetzes darauf begründet. Warum dies schon lange nicht mehr funktioniert, hat mehrere Gründe. Erstens schreibt der Bund für Bauten ausserhalb der Bauzone mit einer Höhe von über 30 Metern eine Planungspflicht vor. Mit der Vernehmlassung zum Rekurs der Mittelland Windenergie GmbH zu dem von Gemeinde und Kanton klar abgelehnten Windpark Heitersberg tönt das so:

Die Planungspflicht nach Art. 2 RPG ist ein Institut des eidgenössischen Rechts. Von ihr kann nicht abgewichen werden. Sie ist ein Ausfluss des Stufenbaus der planerischen Instrumente und bedeutet, dass Bauten und Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt eine ausreichende Grundlage in einer Nutzungsplanung bzw. einen entsprechenden Entscheid des für die Nutzungsplanung zuständigen Organs finden müssen. Planungspflichtige Vorhaben ausserhalb der Bauzone können nicht im Weg einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG legalisiert werden.

Eine weitere Begründung wird hier von Prof. Dr. Enrico Riva juristisch so formuliert:

Die Berufung der Beschwerdeführerin (Red. Die Mittelland Windenergie GmbH) auf den Bundesgerichtsentscheid Crêt Meuron (BGE 132 II 408) hilft ihr nicht. In diesem Fall verhielt es sich so, dass die bisher geltenden richt- und nutzungsplanerischen Anordnungen, welche das betreffende Gebiet unter Schutz gestellt hatten, geändert wurden. Die im Urteil zu beantwortende Rechtsfrage betraf also nicht eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG, sondern die Zulässigkeit einer Abänderung bestehender planerischer Grundlagen durch neue Planungsinstrumente der selben Stufe. Der Entscheid Crêt Meuron hat für den in Remetschwil gegebene Situation keine rechtliche Relevanz.

Trotz der Tatsache, dass die Mittelland Windenergie GmbH von Gemeinde, Kanton und ihren Gegnern seit Jahren darauf aufmerksam gemacht wurde, ignoriert sie diese Realität und will den Windpark Heitersberg gegen jeden demokratischen Anstand mit ihren Rechtsanwälten durchdrücken. Sie hat dermassen Angst, dass sie der lokalen Bevölkerung endlich fundierte Unterlagen und ehrliche Studien vorlegen muss, dass sie diesen ziemlich sinnlosen Weg einschlägt. In einem normalen Verfahren mit Mitwirkung der lokalen Bevölkerung kann sie die bisherigen Ammenmärchen nicht mehr ohne passende Belege erzählen.

 

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