Die Landschaft des Heitersberges ist geschützt. Die Zone der kantonalen Raumplanung heisst "Landschaftsschutzzone". In der Nutzungsplanung der Gemeinden Remetschwil und Spreitenbach ist diese Zone sogar als "Verbotszone" definiert. Es dürfen keinerlei Bauten in diesem Gebiet bewilligt werden. Ausnahmen sind Kleinbauten wie Unterstände, die mit einer Ausnahmebewilligung gestattet werden können. Industriebauten wie ein Windkraftwerk gehören da eindeutig nicht dazu. Neben dem Windkraftwerk (Pfeil) würde auch ein Waldnaturschutzgebiet und ein Pflanzenschutzgebiet sowie eine Wasserschutzzone zu liegen kommen. Man kann sich denken was da geschieht,
wenn 1500 Liter Öl auslaufen.
Der Sinn einer Landschaftschutzzone ist der Erhalt dieser
"besonders schönen sowie naturkundlich oder kulturgeschichtlich wertvollen Landschaft" (chRPG Art. 17b). Wir haben das schon in unserem
Grundlagenpapier Raumplanung behandelt und kommen zum Schluss, dass der Heitersberg alle Voraussetzungen für eine schützenswerte Landschaft erfüllt. Wenn in dieser Landschaft ein Kraftwerkspark erstellt werden kann, was ist dann noch schützenswert?
Wir benötigen nicht nur Energie für unseren Fernseher und den Kühlschrank. Wir benötigen auch Energie für unsere Seele. Auf dem Heitersberg kann die Seele, der Geist und der Körper auftanken.
Während Jahrzehnten hat man den Schweizer Bauern Subventionen für die Landschaftspflege ausbezahlt. Kaum bietet sich die Gelegenheit, verbauen sie zusammen mit windigen Geschäftemachern die schönsten Landschaften, nur um dafür wieder Geld zu kassieren. Zum Glück gibt es noch Bauern, die sich von diesem trügerischen Schein nicht blenden lassen.